Google wegen In-App-Käufen eines Kindes verklagt
Google muss sich derzeit ganz ähnlichen Vorwürfen stellen, die vor kurzem auch Apple Kopfzerbrechen bereitet haben. Es geht um In-App-Käufe, die unter bestimmten Umständen von Kindern vorgenommen werden können.
Eine Frau aus New York hat den kalifornischen Suchmaschinenriesen Google verklagt, nachdem ihr fünfjähriger Sohn im Android-Spiel "Marvel Run Jump Smash!" die als In-App-Währung fungierenden Kristalle ohne ihre Erlaubnis gekauft bzw. von der voreingestellten Kreditkarte abbuchen hat lassen. Der Wert des auf diese Weise entstandenen Schadens beträgt 65,95 Dollar.
Stellvertretend für andere Eltern mit einem derartigen Problem wirft die Frau Google vor, gegen Konsumentenschutzgesetze verstoßen sowie sich dadurch bereichert zu haben, berichtet GigaOM unter Berufung auf das Rechtsportal Law 360. In der Klageschrift heißt es, dass es noch unzählige Apps dieser Art im Play Store gebe, diese verfolgten demnach einzig und alleine den Zweck, die Minderjährigen zu solchen Käufen zu bewegen.
Im Mittelpunkt der Klage steht auch ein technischer Aspekt, der der Klägerin Recht zu geben scheint: Denn üblicherweise muss bei solchen Anwendungen das Nutzerpasswort bei jeder Transaktion neu eingegeben werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: 30 Minuten nach dem Kauf der Original-App ("Marvel Run Jump Smash!" kostet 75 Cent) ist diese Passwort-Schranke außer Betrieb gesetzt, was bedeutet, dass während dieser Zeit In-App-Käufe auch von Kindern durchgeführt werden können.
Android Police weist allerdings darauf hin, dass dieses 30-Minuten-Zeitfenster auf einem Android-Gerät (mit Play Store) von Haus aus nicht aktiviert ist. Die Klägerin dürfte dieses selbst ausgeschaltet und die 30-Minuten-Spanne erst ermöglicht haben. Das kann natürlich ohne Absicht erfolgt sein, ob das eine Rolle spielt, muss das Gericht entscheiden. Schließlich könnte man auch argumentieren, dass Google dafür sorgen muss, dass so etwas kategorisch nicht passieren kann.
Ähnlich erging es Apple, wo man früher ein vergleichbares 15-Minuten-Fenster hatte. Nachdem man sich in einer vergleichbaren Klage außergerichtlich geeinigt hat, wurde dieses komplett entfernt. Apple musste aber auch eine saftige 32,5-Millionen-Dollar-Strafe an die Handelsbehörde FTC zahlen.
Stellvertretend für andere Eltern mit einem derartigen Problem wirft die Frau Google vor, gegen Konsumentenschutzgesetze verstoßen sowie sich dadurch bereichert zu haben, berichtet GigaOM unter Berufung auf das Rechtsportal Law 360. In der Klageschrift heißt es, dass es noch unzählige Apps dieser Art im Play Store gebe, diese verfolgten demnach einzig und alleine den Zweck, die Minderjährigen zu solchen Käufen zu bewegen.
Im Mittelpunkt der Klage steht auch ein technischer Aspekt, der der Klägerin Recht zu geben scheint: Denn üblicherweise muss bei solchen Anwendungen das Nutzerpasswort bei jeder Transaktion neu eingegeben werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: 30 Minuten nach dem Kauf der Original-App ("Marvel Run Jump Smash!" kostet 75 Cent) ist diese Passwort-Schranke außer Betrieb gesetzt, was bedeutet, dass während dieser Zeit In-App-Käufe auch von Kindern durchgeführt werden können.
Android Police weist allerdings darauf hin, dass dieses 30-Minuten-Zeitfenster auf einem Android-Gerät (mit Play Store) von Haus aus nicht aktiviert ist. Die Klägerin dürfte dieses selbst ausgeschaltet und die 30-Minuten-Spanne erst ermöglicht haben. Das kann natürlich ohne Absicht erfolgt sein, ob das eine Rolle spielt, muss das Gericht entscheiden. Schließlich könnte man auch argumentieren, dass Google dafür sorgen muss, dass so etwas kategorisch nicht passieren kann.
Ähnlich erging es Apple, wo man früher ein vergleichbares 15-Minuten-Fenster hatte. Nachdem man sich in einer vergleichbaren Klage außergerichtlich geeinigt hat, wurde dieses komplett entfernt. Apple musste aber auch eine saftige 32,5-Millionen-Dollar-Strafe an die Handelsbehörde FTC zahlen.
Thema:
Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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