Apple vs. Samsung: Verkaufsverbot zurückgewiesen
Neues vom Rechtsstreit Apple gegen Samsung: die zuständige Richterin Lucy Koh hat in dieser Woche Apples Antrag auf ein Verkaufsverbot abgelehnt. In dem Dauerstreit hat damit nun Samsung einen Teilerfolg erzielt.
Teuer war der Patentstreit zwar trotzdem für die Koreaner, Apple konnte sich aber nicht ganz durchsetzen. In dem neuen Urteil kommt Richterin Koh zu dem Schluss, ein dauerhaftes Verkaufsverbot für die in der Klage genannten Geräte wie unter anderem das Samsung Galaxy S2 wäre unverhältnismäßig. Die Richterin konnte der Argumentation von Apple nicht folgen, und nachdem ein Schlichtungsversuch im Februar gescheitert war, wurde das Verkaufsverbot nun zurückgewiesen.
Für Samsung bleibt es damit bei einer Schadensersatzpflicht, es gibt aber keine weiteren Auflagen. Samsung hatte die ursprünglich geforderte Summe vor Gericht bereits drücken können, schließlich wurde auch das erste Urteil mit der Verpflichtung zur Zahlung von über 1,05 Milliarden US-Dollar noch einmal leicht reduziert. 930 Millionen US-Dollar sollen in zwei Schüben bezahlt worden sein.
An sich wäre das Verkaufsverbot vielleicht nahezu irrelevant, da die in der Klage aufgeführten Geräte längst veraltet und größtenteils gar nicht mehr als Neugeräte auf dem Markt zu haben sind. Der Effekt wäre 2014 sehr gering. Allerdings hatte sich Apple mit einem erst einmal ausgesprochenen Verkaufsverbot eine gute Position für weitere Patentstreitigkeiten erhofft.
Daher ist das Urteil ein gründlicher Rückschlag für Apple, erklärte der Patenteblogger Florian Müller. Samsung ist damit aber dennoch alles andere als zufrieden und hat bereits Einspruch eingelegt. Wie Müller weiter berichtet, erhofft sich das Unternehmen eine Revision, da nur eines der ursprünglichen eingereichten Patente von Apple zu der hohen Strafzahlung führte. Samsung will erreichen, auch das letzte Patent entweder für ungültig erklären zu lassen oder zumindest die Strafe weit herunter zu drücken. Ein Ende ist daher nicht in Sicht.
In diesem Monat sollen bereits die ersten Termine für eine weitere Klage anstehen. Apple hat in einem zweiten Verfahren die Patentverletzung auf neuere Geräte von Samsung ausgeweitet.
Für Samsung bleibt es damit bei einer Schadensersatzpflicht, es gibt aber keine weiteren Auflagen. Samsung hatte die ursprünglich geforderte Summe vor Gericht bereits drücken können, schließlich wurde auch das erste Urteil mit der Verpflichtung zur Zahlung von über 1,05 Milliarden US-Dollar noch einmal leicht reduziert. 930 Millionen US-Dollar sollen in zwei Schüben bezahlt worden sein.
An sich wäre das Verkaufsverbot vielleicht nahezu irrelevant, da die in der Klage aufgeführten Geräte längst veraltet und größtenteils gar nicht mehr als Neugeräte auf dem Markt zu haben sind. Der Effekt wäre 2014 sehr gering. Allerdings hatte sich Apple mit einem erst einmal ausgesprochenen Verkaufsverbot eine gute Position für weitere Patentstreitigkeiten erhofft.
Daher ist das Urteil ein gründlicher Rückschlag für Apple, erklärte der Patenteblogger Florian Müller. Samsung ist damit aber dennoch alles andere als zufrieden und hat bereits Einspruch eingelegt. Wie Müller weiter berichtet, erhofft sich das Unternehmen eine Revision, da nur eines der ursprünglichen eingereichten Patente von Apple zu der hohen Strafzahlung führte. Samsung will erreichen, auch das letzte Patent entweder für ungültig erklären zu lassen oder zumindest die Strafe weit herunter zu drücken. Ein Ende ist daher nicht in Sicht.
In diesem Monat sollen bereits die ersten Termine für eine weitere Klage anstehen. Apple hat in einem zweiten Verfahren die Patentverletzung auf neuere Geräte von Samsung ausgeweitet.
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