Jobs: Entwickler klagen gegen Apple, Google & Co.
Eine Reihe von Technologie- und Entertainment-Unternehmen in den USA müssen sich mit einer Sammelklage von Software-Entwicklern auseinandersetzen, nachdem sie eigentlich komplizierte Rechtsstreits vermeiden wollten.
In der Vergangenheit war es immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen, weil Fachkräfte das Unternehmen wechselten und der ehemalige dem neuen Arbeitgeber nun vorwarf, dessen Geschäftsgeheimnisse für den eigenen Vorteil zu nutzen. Diese Prozesse waren stets recht kompliziert, weil Nachweise auf beiden Seiten nicht sonderlich einfach zu erbringen waren.
Eine ganze Reihe von Unternehmen haben daher bereits vor einigen Jahren eine Vereinbarung getroffen, den anderen Vertragspartnern keine Experten abzuwerben und diese auch ohne eigene Bemühungen nicht direkt bei sich anzustellen. Dies brachte ihnen bereits im Jahr 2011 eine Klage von einer Handvoll Software-Entwicklern ein, die sich in ihrem Recht auf freie Berufswahl beschränkt fühlten. Das Gericht stimmte nun einem Antrag zu, das Verfahren als Sammelklage zuzulassen, dem sich nun auch viele andere Betroffene sehr leicht anschließen können, berichtet der San Francisco Chronicle.
Die Klage richtet sich gegen Apple, Intel, Google, Intuit, Pixar, Lucasfilm, Adobe und einige weniger prominente Firmen aus dem Silicon Valley. Wie die Kläger ausführten, wurden sie durch das Abkommen in der Wahl eines neuen Arbeitsplatzes eingeschränkt. Dies habe sich direkt in ihren Gehältern ausgewirkt: Da sie teils besser bezahlte Stellen bei den beteiligten Firmen nicht annehmen konnten, entging ihnen im Schnitt 5 bis 10 Prozent des Gehalts, das sie hätten erhalten können.
Das Gericht hatte sich ursprünglich geweigert, den Fall als Sammelklage zuzulassen. Mit 160.000 potenziell Betroffenen sei die Zielgruppe viel zu weit gefasst, hieß es noch vor einigen Monaten. Die Kläger verpassten der Klageschrift daher einen Feinschliff, legten aber auch zusätzliche Belege vor, aus denen hervorging, dass es enge Netzwerke zwischen den Beschäftigten der verschiedenen Unternehmen gibt und schnelle Wechsel eigentlich eher die Normalität darstellen.
Mit der Klage soll nun erreicht werden, dass die Unternehmen die fraglichen Beschäftigungs-Stopps unterlassen. Auch Schadensersatz für Verdienstausfälle dürfte ein Thema werden. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich im Mai 2014 zu rechnen.
Eine ganze Reihe von Unternehmen haben daher bereits vor einigen Jahren eine Vereinbarung getroffen, den anderen Vertragspartnern keine Experten abzuwerben und diese auch ohne eigene Bemühungen nicht direkt bei sich anzustellen. Dies brachte ihnen bereits im Jahr 2011 eine Klage von einer Handvoll Software-Entwicklern ein, die sich in ihrem Recht auf freie Berufswahl beschränkt fühlten. Das Gericht stimmte nun einem Antrag zu, das Verfahren als Sammelklage zuzulassen, dem sich nun auch viele andere Betroffene sehr leicht anschließen können, berichtet der San Francisco Chronicle.
Die Klage richtet sich gegen Apple, Intel, Google, Intuit, Pixar, Lucasfilm, Adobe und einige weniger prominente Firmen aus dem Silicon Valley. Wie die Kläger ausführten, wurden sie durch das Abkommen in der Wahl eines neuen Arbeitsplatzes eingeschränkt. Dies habe sich direkt in ihren Gehältern ausgewirkt: Da sie teils besser bezahlte Stellen bei den beteiligten Firmen nicht annehmen konnten, entging ihnen im Schnitt 5 bis 10 Prozent des Gehalts, das sie hätten erhalten können.
Das Gericht hatte sich ursprünglich geweigert, den Fall als Sammelklage zuzulassen. Mit 160.000 potenziell Betroffenen sei die Zielgruppe viel zu weit gefasst, hieß es noch vor einigen Monaten. Die Kläger verpassten der Klageschrift daher einen Feinschliff, legten aber auch zusätzliche Belege vor, aus denen hervorging, dass es enge Netzwerke zwischen den Beschäftigten der verschiedenen Unternehmen gibt und schnelle Wechsel eigentlich eher die Normalität darstellen.
Mit der Klage soll nun erreicht werden, dass die Unternehmen die fraglichen Beschäftigungs-Stopps unterlassen. Auch Schadensersatz für Verdienstausfälle dürfte ein Thema werden. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich im Mai 2014 zu rechnen.
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