USA: Facebook-"Likes" fallen unter Meinungsfreiheit
Ein US-Gericht hat dieser Tage entschieden, dass das Drücken von "Gefällt mir" unter die Meinungsfreiheit fällt und keine beruflichen Konsequenzen haben darf. Denn genau das ist sechs Mitarbeitern eines Sheriffs passiert.
Die Angelegenheit geht auf das Jahr 2009 zurück, damals kam es bei bzw. nach einer Sheriffs-Wahl in Hampton, Virginia, zu sechs Entlassungen. Grund war, dass die Betroffenen die Facebook-Seite des Konkurrenten des amtierenden Sheriffs mit "Gefällt mir" markiert hatten.
Wie das Wall Street Journal schreibt, wollte ein Gegenkandidat namens Jim Adams den amtierenden Sheriff B. J. Roberts aus dem Amt jagen. Sechs Deputies von Roberts kam das gelegen und sie unterstützten Adams per Facebook-Like. Roberts wurde jedoch wiedergewählt und feuerte alle sechs Mitarbeiter.
Diese klagten dagegen, verloren aber in erster Instanz und gingen in Berufung. Nun entscheid das zuständige Fourth U.S. Circuit Court of Appeals aber zu Gunsten der sechs Kläger. In erster Instanz kam das Gericht nämlich noch zur Überzeugung, dass es für freie Meinungsäußerung mehr bedarf als das Anklicken eines Knopfes im Internet.
Das sah Berufungsgericht anders und kippte die erste Entscheidung. Demnach falle auch das "Liken" einer Seite unter den ersten Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten ("First Amendement"): "Gefällt mir" sei "das Internet-Äquivalent eines politischen Schildes vor einem Haus" (einer in den USA weit verbreiteten Form der Wahlwerbung durch Privatpersonen), was durch die freie Meinungsäußerung gedeckt ist.
Da der Sheriff das von der Verfassung garantierte Recht der Betroffenen verletzt hat, dürfen diese Roberts nun wegen der Verletzung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung verklagen. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) sowie Facebook begrüßten die Entscheidung des Berufungsgerichts.
Wie das Wall Street Journal schreibt, wollte ein Gegenkandidat namens Jim Adams den amtierenden Sheriff B. J. Roberts aus dem Amt jagen. Sechs Deputies von Roberts kam das gelegen und sie unterstützten Adams per Facebook-Like. Roberts wurde jedoch wiedergewählt und feuerte alle sechs Mitarbeiter.
Diese klagten dagegen, verloren aber in erster Instanz und gingen in Berufung. Nun entscheid das zuständige Fourth U.S. Circuit Court of Appeals aber zu Gunsten der sechs Kläger. In erster Instanz kam das Gericht nämlich noch zur Überzeugung, dass es für freie Meinungsäußerung mehr bedarf als das Anklicken eines Knopfes im Internet.
Das sah Berufungsgericht anders und kippte die erste Entscheidung. Demnach falle auch das "Liken" einer Seite unter den ersten Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten ("First Amendement"): "Gefällt mir" sei "das Internet-Äquivalent eines politischen Schildes vor einem Haus" (einer in den USA weit verbreiteten Form der Wahlwerbung durch Privatpersonen), was durch die freie Meinungsäußerung gedeckt ist.
Da der Sheriff das von der Verfassung garantierte Recht der Betroffenen verletzt hat, dürfen diese Roberts nun wegen der Verletzung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung verklagen. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) sowie Facebook begrüßten die Entscheidung des Berufungsgerichts.
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