BW: Lehrer dürfen keine Social Networks nutzen
Lehrpersonal von den Schulen in Baden-Württemberg dürfen nicht mehr dienstlich mit Kollegen oder Schülern über Social Networks kommunizieren. Eine entsprechende Anweisung kommt vom zuständigen Landesministerium.
Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen sei die Verwendung von sozialen Netzwerken für die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten generell verboten, heißt es. Hierunter falle auch die Kommunikation zwischen Schülern und Lehrkräften sowie zwischen Lehrkräften untereinander.
Im Rahmen des Unterrichts dürften Social Networks jedoch dazu genutzt werden, um Funktionsweise, Vorteile, Nachteile und Risiken pädagogisch aufzuarbeiten.
Grundsätzlich sei den zuständigen Stellen bewusst, dass die Nutzung entsprechender Plattformen unter Schülern sehr weit verbreitet sei und diese auch neue Möglichkeiten des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit böten. Daher sei es nachvollziehbar, dass beinahe die gesamte Kommunikation von Jugendlichen über Soziale Netzwerke abgewickelt wird und auch das Interesse in der Lehrerschaft steigt.
"Leider sind die korrespondierenden rechtlichen Aspekte bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken jedoch sehr komplex, gleichzeitig müssen die Schulen als staatliche Einrichtungen die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten, auch das Landesdatenschutzgesetz beachten", erklärte das Landesmedienzentrum Baden-Würthemberg.
Unzulässig sei generell aber die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der schulischen Arbeit, wenn die Server außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes betrieben werden oder von außen auf diese zugegriffen werden könne. Der Grund dafür ist, dass die dortigen Datenschutzstandards nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards in Einklang stehen.
Daher ist es Lehrern beispielsweise untersagt, über solche Plattformen über Nachrichten oder Chats zu kommunizieren, über Noten zu informieren oder Arbeitsgruppen durchzuführen. "Für alle diese Zwecke gibt es bereits Kommunikationswege, wie beispielsweise der konventionelle Schriftverkehr", hieß es weiter. Auch die Nutzung von verschlüsselten E-Mails einschlägiger Anbieter könne genutzt werden.
Grundsätzlich sei den zuständigen Stellen bewusst, dass die Nutzung entsprechender Plattformen unter Schülern sehr weit verbreitet sei und diese auch neue Möglichkeiten des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit böten. Daher sei es nachvollziehbar, dass beinahe die gesamte Kommunikation von Jugendlichen über Soziale Netzwerke abgewickelt wird und auch das Interesse in der Lehrerschaft steigt.
"Leider sind die korrespondierenden rechtlichen Aspekte bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken jedoch sehr komplex, gleichzeitig müssen die Schulen als staatliche Einrichtungen die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten, auch das Landesdatenschutzgesetz beachten", erklärte das Landesmedienzentrum Baden-Würthemberg.
Unzulässig sei generell aber die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der schulischen Arbeit, wenn die Server außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes betrieben werden oder von außen auf diese zugegriffen werden könne. Der Grund dafür ist, dass die dortigen Datenschutzstandards nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards in Einklang stehen.
Daher ist es Lehrern beispielsweise untersagt, über solche Plattformen über Nachrichten oder Chats zu kommunizieren, über Noten zu informieren oder Arbeitsgruppen durchzuführen. "Für alle diese Zwecke gibt es bereits Kommunikationswege, wie beispielsweise der konventionelle Schriftverkehr", hieß es weiter. Auch die Nutzung von verschlüsselten E-Mails einschlägiger Anbieter könne genutzt werden.
Thema:
Beliebte Downloads
Videos zum Thema soziale Netzwerke
- The Social Reckoning: Erster Trailer zum brisanten Facebook-Thriller
- Super Bowl 2026: Oakley Meta-Brillen halten epische Sportmomente fest
- Mehr als eine Kamerabrille? Die Ray-Ban-Meta-Smart Glasses im Test
- Super Bowl 2022: Meta schickt Animatronics ins Metaverse
- "Schnelle Lacher": Netflix kopiert TikTok und erweitert mobile Apps
Beiträge aus dem Forum
Interessante Links
Neue Nachrichten
- Beyerdynamic Aventho Y: ANC-Kopfhörer mutiert zum Gaming-Headset
- Hyundai: Tacho-Display vor dem Fahrer wird kostenpflichtiges Extra
- Nvidia: Gratis-Software verbindet PCs im Heimnetz zum KI-Cluster
- IFA 2026: Lymow ergänzt seine Mähroboter um Laubbläser & Trimmer
- Netflix erhöht Preise: Streaming wird in Deutschland spürbar teurer
- GPT-6 Astra ist da: OpenAI startet Hype-Maschine für neues KI-Modell
- Nvidia lenkt ein: DLSS 5-Support für GeForce RTX 4000 bestätigt
Videos
Neueste Downloads
Beliebte Nachrichten
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Ausblick auf die Blenderkonferenz :: 23 bis 25. September 2026
d-hubs - Gestern 22:39 Uhr -
Audacity :: seit 25 Jahren in Entwicklung
d-hubs - Gestern 15:28 Uhr -
Arch Linux - die Distri mit dem Kultstatus
d-hubs - Vorgestern 18:32 Uhr -
Arch Linux - die Distri mit dem Kultstatus
d-hubs - Vorgestern 18:22 Uhr -
vor wenigen Stunden wurde sie freigegeben . die Version GParted Live 1
d-hubs - 01.09. 23:35 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen