Suizid eines Mädchens:
Ermittlungen gg. Facebook
In Italien hat die Staatsanwaltschaft jetzt auch Ermittlungen gegen das Social Network Facebook aufgenommen, nachdem sich eine minderjährige Nutzerin zu Beginn dieses Jahres das Leben nahm.
Dabei wird es um die Frage gehen, ob das Unternehmen seiner Verantwortung hinsichtlich eines ausreichenden Schutzes seines User nachgekommen ist - insbesondere wenn es sich um solche handelt, die noch nicht volljährig sind. Das Mädchen, Carolina Picchio, war gerade 14 Jahre alt.
In dem Social Network kursierte zuvor ein Video von einer Party, auf dem zu sehen war, wie sie sich augenscheinlich betrunken und zerzaust im Badezimmer befand. Der Clip wurde in einer Gruppe von Jungen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren geteilt. Bei ihnen soll es sich um Freunde ihres Ex-Freundes gehandelt haben, von dem sie sich nur wenige Tage zuvor getrennt hatte.
"War es nicht genug, was du mit mir getan hast? Du hast mich zu oft bezahlen lassen", hieß es in einer Nachricht, die an ihren Ex-Freund gerichtet war. Das Schreiben wurde nach Picchios Tod in ihrem Zimmer gefunden. "Vergebt mir, dass ich nicht stark bin. Ich halte das nicht länger aus", schrieb sie außerdem auf Facebook, bevor sie sich aus dem Fenster stürzte.
Eine italienische Eltern-Organisation reichte als Reaktion auf den Suizid eine Klage gegen Facebook ein. "Das italienische Recht untersagt, dass Personen unter 18 Jahren Verträge abschließen können. Facebook geht trotzdem effektiv Geschäftsbeziehungen mit Minderjährigen ein, ohne, dass die Eltern davon Kenntnis haben", erklärte Antonio Affinita, der Leiter der Organisation. Das Social Network bezieht sich selbst auf die gesetzlichen Regelungen aus den USA und lässt Nutzer ab 13 Jahren zu.
Die Staatsanwaltschaft will sich in ihren Ermittlungen vor allem der Frage widmen, wie ein solches Video einer Minderjährigen tagelang online stehen kann. Schließlich gebe es Richtlinien, welche Inhalte von den Betreibern der Plattform gelöscht werden. Dies passiert in anderen Fällen deutlich schneller. Letztlich könnte es passieren, dass sich Mitarbeiter von Facebook persönlich vor einem italienischen Gericht dafür verantworten müssen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind. Immerhin handelte es sich auch nicht um den ersten entsprechenden Fall. Im vergangenen Jahr hatte sich ein 15-Jähriger aus Rom das Leben genommen, nachdem er auf Facebook als homosexuell geoutet wurde.
In dem Social Network kursierte zuvor ein Video von einer Party, auf dem zu sehen war, wie sie sich augenscheinlich betrunken und zerzaust im Badezimmer befand. Der Clip wurde in einer Gruppe von Jungen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren geteilt. Bei ihnen soll es sich um Freunde ihres Ex-Freundes gehandelt haben, von dem sie sich nur wenige Tage zuvor getrennt hatte.
"War es nicht genug, was du mit mir getan hast? Du hast mich zu oft bezahlen lassen", hieß es in einer Nachricht, die an ihren Ex-Freund gerichtet war. Das Schreiben wurde nach Picchios Tod in ihrem Zimmer gefunden. "Vergebt mir, dass ich nicht stark bin. Ich halte das nicht länger aus", schrieb sie außerdem auf Facebook, bevor sie sich aus dem Fenster stürzte.
Eine italienische Eltern-Organisation reichte als Reaktion auf den Suizid eine Klage gegen Facebook ein. "Das italienische Recht untersagt, dass Personen unter 18 Jahren Verträge abschließen können. Facebook geht trotzdem effektiv Geschäftsbeziehungen mit Minderjährigen ein, ohne, dass die Eltern davon Kenntnis haben", erklärte Antonio Affinita, der Leiter der Organisation. Das Social Network bezieht sich selbst auf die gesetzlichen Regelungen aus den USA und lässt Nutzer ab 13 Jahren zu.
Die Staatsanwaltschaft will sich in ihren Ermittlungen vor allem der Frage widmen, wie ein solches Video einer Minderjährigen tagelang online stehen kann. Schließlich gebe es Richtlinien, welche Inhalte von den Betreibern der Plattform gelöscht werden. Dies passiert in anderen Fällen deutlich schneller. Letztlich könnte es passieren, dass sich Mitarbeiter von Facebook persönlich vor einem italienischen Gericht dafür verantworten müssen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind. Immerhin handelte es sich auch nicht um den ersten entsprechenden Fall. Im vergangenen Jahr hatte sich ein 15-Jähriger aus Rom das Leben genommen, nachdem er auf Facebook als homosexuell geoutet wurde.
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