CCC-Gutachten: De-Mail ist unqualifizierte Makulatur
Der Chaos Computer Club (CCC) hat anlässlich der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur De-Mail ein Gutachten veröffentlicht, dass mit dem Dienst hart ins Gericht geht.
Nach Ansicht der Experten von dem Hacker-Verein werde bei dem Projekt ein altbekannter Trick versucht: Statt die naheliegende Idee zu verfolgen, das technisch deutlich angemessenere Verfahren der qualifizierten elektronischen Signatur zu benutzen, solle mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einer einfachen De-Mail der gleiche Beweiswert zugesprochen werden. Auch andere Kritiker hatten zuvor bereits angemerkt, dass der De-Mail mit der veränderten Regelung Sicherheit quasi per Gesetz verschrieben werden soll.
Nach Ansicht des CCC gehe es bei De-Mail vor allem auch darum, "den Makel der Kostenfreiheit" zu beseitigen, der E-Mails aus Sicht der klassischen Post und einiger deutscher Freemail-Anbieter schon lange anhaftet. Einer der Hebel, mit deren Hilfe die Bevölkerung endlich zur Nutzung des Verfahrens bewegt werden soll, sei die geplante Verpflichtung zur Nutzung von De-Mail in der Kommunikation mit Behörden und Gerichten.
Dabei hat das Verfahren laut den CCC-Experten verschiedene grundsätzliche Probleme: So habe man bereits vor einiger Zeit kritisiert, dass auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Zertifikate in Nutzerhand verzichtet wird, wodurch die De-Mail eben kein höheres Sicherheitsniveau als eine herkömmliche E-Mail aufweist.
So soll statt dem Nutzer deren De-Mail-Provider die Inhalte signieren und ihnen dadurch jene Beweiskraft verleihen, die auch ein unterschriebenes Dokument hat. Die wäre vergleichbar damit, dass Bürger Verträge nicht mehr selbst unterschreiben, sondern dies von einer anderen Organisation auf einen Anruf hin getätigt wird. Der Verlust eines Smartphones mit gespeichertem De-Mail-Login würde so beispielsweise Einkäufe oder Aufträge an Behörden durch Dritte möglich machen, die vom eigentlichen Anwender nicht mehr angefochten werden könnten.
"Es ist unerklärlich, wie ein solch offensichtlich untaugliches Werkzeug qua Gesetz die Salbung des Tauglichen erhalten soll. Statt einer qualifizierten elektronischen Signatur soll nun mit De-Mail unqualifizierte elektrische Makulatur staatlich verordnet werden", kommentierte Linus Neumann, Sachverständiger des CCC im Rechtsausschuss, seine Position. Per Gesetz solle festgelegt werden, dass nicht mehr die eigene Unterschrift, sondern die von einer Software in der Verfügungsgewalt des E-Mail-Anbieters zählt. Die Anbieter könnten darüber hinaus alle Inhalte mitlesen.
Nach Ansicht des CCC gehe es bei De-Mail vor allem auch darum, "den Makel der Kostenfreiheit" zu beseitigen, der E-Mails aus Sicht der klassischen Post und einiger deutscher Freemail-Anbieter schon lange anhaftet. Einer der Hebel, mit deren Hilfe die Bevölkerung endlich zur Nutzung des Verfahrens bewegt werden soll, sei die geplante Verpflichtung zur Nutzung von De-Mail in der Kommunikation mit Behörden und Gerichten.
Dabei hat das Verfahren laut den CCC-Experten verschiedene grundsätzliche Probleme: So habe man bereits vor einiger Zeit kritisiert, dass auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Zertifikate in Nutzerhand verzichtet wird, wodurch die De-Mail eben kein höheres Sicherheitsniveau als eine herkömmliche E-Mail aufweist.
So soll statt dem Nutzer deren De-Mail-Provider die Inhalte signieren und ihnen dadurch jene Beweiskraft verleihen, die auch ein unterschriebenes Dokument hat. Die wäre vergleichbar damit, dass Bürger Verträge nicht mehr selbst unterschreiben, sondern dies von einer anderen Organisation auf einen Anruf hin getätigt wird. Der Verlust eines Smartphones mit gespeichertem De-Mail-Login würde so beispielsweise Einkäufe oder Aufträge an Behörden durch Dritte möglich machen, die vom eigentlichen Anwender nicht mehr angefochten werden könnten.
"Es ist unerklärlich, wie ein solch offensichtlich untaugliches Werkzeug qua Gesetz die Salbung des Tauglichen erhalten soll. Statt einer qualifizierten elektronischen Signatur soll nun mit De-Mail unqualifizierte elektrische Makulatur staatlich verordnet werden", kommentierte Linus Neumann, Sachverständiger des CCC im Rechtsausschuss, seine Position. Per Gesetz solle festgelegt werden, dass nicht mehr die eigene Unterschrift, sondern die von einer Software in der Verfügungsgewalt des E-Mail-Anbieters zählt. Die Anbieter könnten darüber hinaus alle Inhalte mitlesen.
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