EuGH stellt Biometrie in Reisepässen auf Prüfstand
Die Erfassung von biometrischen Fingerabdrücken in Reisepässen wird vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf die Probe gestellt. Dieser wird morgen in Luxemburg eine Anhörung zu dem Thema durchführen.
In der vorliegenden Klage wird die zwangsweise Erfassung der Fingerabdrücke als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die Europäische Charta der Grundrechte in Fragen des Datenschutzes und der Privatsphäre angeprangert. Aber auch die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung würden verletzt, heißt es in der Klageschrift. Weiterhin steht die Frage im Raum, inwieweit die biometrischen Merkmale überhaupt geeignet sind, eine betrügerische Verwendung von Pässen zu verhindern.
Der Chaos Computer Club (CCC), der in dem Fall als Sachverständiger geladen ist, will vor allem zum letzten Punkt in Luxemburg Stellung nehmen. Der Hackern-Verein hatte bereits 2004 demonstriert, dass sich Fingerabdrücke fremder Menschen problemlos von Alltagsgegenständen abnehmen und zu verwendbaren Attrappen formen lassen, die die marktüblichen Fingerabdruck-Sensoren überlisten können.
"Dem fraglichen Nutzen steht das erhebliche Risiko des unkontrollierbaren Abflusses der biometrischen Daten durch internationale Kooperation der Polizei- und Geheimdienstbehörden und technische Sicherheitslücken gegenüber", heißt es in einer Stellungnahme.
"Es geht im Kern darum, ob sinnlose Profitmaximierungsprojekte von Unternehmen der Biometrie- und RFID-Industrie den Vorrang haben sollen vor der Grundrechte-Charta", sagte Frank Rieger, Sprecher des CCC. "Der Nutzen der Biometrie in Reisedokumenten ist nach wie vor vollkommen unbelegt."
Das Verfahren vor dem EuGH soll über die Zukunft der biometrischen Erfassung für über vierhundert Millionen Europäer entscheiden und gilt als wesentliche Richtungsentscheidung für die europäische Sicherheitsgesetzgebung und die Frage, welche grund- und menschenrechtlichen Maßstäbe angelegt werden. Den CCC wird die Berliner Informatikerin Constanze Kurz als technische Sachverständige vertreten.
Der Chaos Computer Club (CCC), der in dem Fall als Sachverständiger geladen ist, will vor allem zum letzten Punkt in Luxemburg Stellung nehmen. Der Hackern-Verein hatte bereits 2004 demonstriert, dass sich Fingerabdrücke fremder Menschen problemlos von Alltagsgegenständen abnehmen und zu verwendbaren Attrappen formen lassen, die die marktüblichen Fingerabdruck-Sensoren überlisten können.
"Dem fraglichen Nutzen steht das erhebliche Risiko des unkontrollierbaren Abflusses der biometrischen Daten durch internationale Kooperation der Polizei- und Geheimdienstbehörden und technische Sicherheitslücken gegenüber", heißt es in einer Stellungnahme.
"Es geht im Kern darum, ob sinnlose Profitmaximierungsprojekte von Unternehmen der Biometrie- und RFID-Industrie den Vorrang haben sollen vor der Grundrechte-Charta", sagte Frank Rieger, Sprecher des CCC. "Der Nutzen der Biometrie in Reisedokumenten ist nach wie vor vollkommen unbelegt."
Das Verfahren vor dem EuGH soll über die Zukunft der biometrischen Erfassung für über vierhundert Millionen Europäer entscheiden und gilt als wesentliche Richtungsentscheidung für die europäische Sicherheitsgesetzgebung und die Frage, welche grund- und menschenrechtlichen Maßstäbe angelegt werden. Den CCC wird die Berliner Informatikerin Constanze Kurz als technische Sachverständige vertreten.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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