Apple lässt sich Design seiner Stores schützen
Der US-Computerkonzern Apple hat sich die Ausgestaltung seiner für ihr ansprechendes Design bekannten Einzelhandelsgeschäfte teilweise schützen lassen. Das Unternehmen bekam ein Trademark zugesprochen, welches das Design der Apple Stores abdeckt.
Das US-Patent- und -Markenamt hat in der letzten Woche einen entsprechenden Antrag von Apple bewilligt, in dem man den Schutz für das minimalistische Design und die Anordnung der Einrichtung in den Apple Stores beantragt hat.
Geschütztes Design der Apple-Stores
Unter anderem wird die "klare Glasfront mit einer Panel-Fassade" und die langgezogene Anordnung von rechteckigen Tischen mit Stühlen vor Videobildschirmen an der hinteren Wand geschützt. Außerdem ließ sich Apple auch die in die Oberflächen von Wänden und Decken eingelassenen Leuchtmittel und diverse weitere Details des Store-Designs schützen.
Es handelt sich dabei nicht um ein Patent, sondern um einen markenrechtlichen Schutz, der gemeinhin als Handelsmarke oder auch Trademark bezeichnet wird. Durch den Schutz kann Apple nun gegen andere Unternehmen vorgehen, die ihre Ladengeschäfte ähnlich gestalten, so dass eine Verwechslungsgefahr mit einem Apple Store entstehen könnte.
Apple besitzt bereits Schutzrechte für eine Reihe weiterer Teile seiner Stores, darunter die teilweise verwendeten Treppen aus Glas. Bis das US-Patent- und -Markenamt den Schutz auf das Store-Design gewährte, war es für Apple ein langer Weg, denn zwei frühere Versuche wurden von den Beamten abgelehnt. Apple reagierte mit der Vorlage eines umfangreichen Papiers, das neben einer genauen Beschreibung auch Kundenumfragen und Fotos enthält.
Bis die Behörde dem Schutzantrag zustimmte, verging viel Zeit, auch weil Microsoft eine Verlängerung der Prüfungsdauer beantragt hatte, um einen möglichen Einspruch zu erwägen. Letztlich gab es jedoch keinen Protest gegen Apples Antrag. Microsofts Einzelhandelsgeschäfte in den USA sind den Apple Stores teilweise sehr ähnlich, werden die Produkte doch ebenfalls auf langen Tischen vor Videowänden präsentiert.
Geschütztes Design der Apple-Stores
Unter anderem wird die "klare Glasfront mit einer Panel-Fassade" und die langgezogene Anordnung von rechteckigen Tischen mit Stühlen vor Videobildschirmen an der hinteren Wand geschützt. Außerdem ließ sich Apple auch die in die Oberflächen von Wänden und Decken eingelassenen Leuchtmittel und diverse weitere Details des Store-Designs schützen.
Es handelt sich dabei nicht um ein Patent, sondern um einen markenrechtlichen Schutz, der gemeinhin als Handelsmarke oder auch Trademark bezeichnet wird. Durch den Schutz kann Apple nun gegen andere Unternehmen vorgehen, die ihre Ladengeschäfte ähnlich gestalten, so dass eine Verwechslungsgefahr mit einem Apple Store entstehen könnte.
Apple besitzt bereits Schutzrechte für eine Reihe weiterer Teile seiner Stores, darunter die teilweise verwendeten Treppen aus Glas. Bis das US-Patent- und -Markenamt den Schutz auf das Store-Design gewährte, war es für Apple ein langer Weg, denn zwei frühere Versuche wurden von den Beamten abgelehnt. Apple reagierte mit der Vorlage eines umfangreichen Papiers, das neben einer genauen Beschreibung auch Kundenumfragen und Fotos enthält.
Bis die Behörde dem Schutzantrag zustimmte, verging viel Zeit, auch weil Microsoft eine Verlängerung der Prüfungsdauer beantragt hatte, um einen möglichen Einspruch zu erwägen. Letztlich gab es jedoch keinen Protest gegen Apples Antrag. Microsofts Einzelhandelsgeschäfte in den USA sind den Apple Stores teilweise sehr ähnlich, werden die Produkte doch ebenfalls auf langen Tischen vor Videowänden präsentiert.
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