EU will Google nicht glimpflich davonkommen lassen
Bei den Wettbewerbshütern der EU wird der Suchmaschinenkonzern Google offenbar nicht so glimpflich davonkommen, wie in den USA, wo ein Verfahren gegen das Unternehmen weitgehend fallengelassen wurde.
Seitens der EU-Kommission sei man entgegen der Auffassung der US-Handelskommission FTC sehr wohl davon überzeugt, dass Google verschiedene seiner Dienste in den Ergebnislisten der Suchmaschine auf besseren Plätzen einsortiere als die Angebote der Konkurrenz. Das sagte der EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia gegenüber der Wirtschaftszeitung 'Financial Times'.
Es liege seiner Ansicht nach an Google, die bisherige Einschätzung der EU-Wettbewerbsbehörden zu zerstreuen. Sollte dies dem Unternehmen nicht gelingen, sei man quasi gezwungen eine Klage einzureichen. Denn dann stünde zur Diskussion, dass Google seine dominierende Stellung im Suchmaschinenmarkt dazu missbrauche, anderen Produkten einen Vorteil im Konkurrenzkampf zu verschaffen und so mehr Geld zu verdienen.
Almunia räumte allerdings auch ein, dass noch kein endgültige Entscheidung getroffen sei und die Untersuchungen noch andauern. Allerdings, so erklärte er, könne keinesfalls damit gerechnet werden, dass die EU-Kommission sich an der Entscheidung in den USA orientiert. Denn die Grundvoraussetzungen seien dann doch zu unterschiedlich.
Zum einen sei in beiden Regionen eine unterschiedliche Rechtslage vorzufinden. In den USA könnten beispielsweise Wettbewerber leichter selbst vor Gericht gegen Konkurrenten vorgehen, die ihrer Ansicht nach die Regeln des Wettbewerbsrechts brechen. In Europa hingegen haben die Aufsichtsbehörden hier eine höhere Verantwortung.
Außerdem nimmt Google auf dem US-Markt eine etwas andere Rolle ein als in Europa. Google ist zwar auch dort mit rund zwei Dritteln Marktanteil ein vorherrschender Anbieter, allerdings gebe es mit Microsoft/Yahoo noch einen relativ starken Konkurrenten. Im EU-Raum ist Google hingegen mit rund 90 Prozent Marktanteil quasi alleiniger Monopolist bei Suchmaschinen.
Es liege seiner Ansicht nach an Google, die bisherige Einschätzung der EU-Wettbewerbsbehörden zu zerstreuen. Sollte dies dem Unternehmen nicht gelingen, sei man quasi gezwungen eine Klage einzureichen. Denn dann stünde zur Diskussion, dass Google seine dominierende Stellung im Suchmaschinenmarkt dazu missbrauche, anderen Produkten einen Vorteil im Konkurrenzkampf zu verschaffen und so mehr Geld zu verdienen.
Almunia räumte allerdings auch ein, dass noch kein endgültige Entscheidung getroffen sei und die Untersuchungen noch andauern. Allerdings, so erklärte er, könne keinesfalls damit gerechnet werden, dass die EU-Kommission sich an der Entscheidung in den USA orientiert. Denn die Grundvoraussetzungen seien dann doch zu unterschiedlich.
Zum einen sei in beiden Regionen eine unterschiedliche Rechtslage vorzufinden. In den USA könnten beispielsweise Wettbewerber leichter selbst vor Gericht gegen Konkurrenten vorgehen, die ihrer Ansicht nach die Regeln des Wettbewerbsrechts brechen. In Europa hingegen haben die Aufsichtsbehörden hier eine höhere Verantwortung.
Außerdem nimmt Google auf dem US-Markt eine etwas andere Rolle ein als in Europa. Google ist zwar auch dort mit rund zwei Dritteln Marktanteil ein vorherrschender Anbieter, allerdings gebe es mit Microsoft/Yahoo noch einen relativ starken Konkurrenten. Im EU-Raum ist Google hingegen mit rund 90 Prozent Marktanteil quasi alleiniger Monopolist bei Suchmaschinen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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