Breitbandausbau wird jetzt einfacher und schneller

Der Ausbau der Breitband-Backbones kann zukünftig wohl schneller und für die Netzbetreiber preiswerter vonstatten gehen. Dafür hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit seiner Zusage, seine Verpflichtungen aus dem im Mai novellierten Telekommunikations­gesetz (TKG) nun vollständig zu erfüllen.
Das Gesetz sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen bei der Verlegung von Glasfaserleitungen bundeseigene Infrastrukturen wie Fernstraßen, Wasserstraßen und das Schienennetz mitnutzen dürfen. Dadurch reduzieren sich die hohen Kosten des Netzausbaus, die beispielsweise durch den Erwerb von Wegerechten und durch Erdarbeiten auflaufen.

Das Bundesverkehrsministerium muss deshalb der Bundesnetzagentur zukünftig Ansprechpartner für die an einer solchen Mitnutzung interessierten Unternehmen mitteilen, die im Internet und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Bisher rührte sich in der Behörde allerdings noch nicht viel.

Die in dem Bereich tätigen Wirtschaftsverbände ANGA, BITKOM, BREKO, BUGLAS, VATM und VKU hatten sich deshalb mit einer gemeinsamen Beschwerde an den Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer gewandt. Dieser hat nun reagiert und mit der Umsetzung der neuen Pflichten begonnen. Der Zusammenschluss der verschiedenen Beteiligten bei solchen Bauvorhaben soll so nun schneller erfolgen können.

Die Netzbetreiber können dadurch nun in vielen Regionen bald recht schnell mit der Verlegung neuer Backbone-Leitungen beginnen. Insbesondere entlang von Autobahnen und Schienenstrecken, in die in der Regel bereits Kabelrohre integriert sind, lassen sich so relativ problemlos Glasfaserleitungen ziehen. Die Integration entsprechender Kabel kann außerdem auch schon bei den Planungen von neuen Wegen berücksichtigt werden. Den Telekommunikationsunternehmen wurden außerdem Hürden für die Verlegung von Leitungen in den Wasserstraßen tiefer gelegt.
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