Xoom: Apple verliert Patentklage gegen Motorola
Apple ist mit einer Klage gegen den Hardwarehersteller Motorola vor dem Landgericht Düsseldorf gescheitert. Nach Ansicht des Gerichts verstößt das Xoom-Tablet nicht gegen die von Apple geschützten Geschmacksmuster.
Apple klagt bereits seit August 2011 gegen Motorola und wirft dem Konzern vor, mit dem Xoom gegen Patentrechte zu verstoßen, da das Tablet in bestimmten Merkmalen zu sehr dem iPad ähnele. Mit der Klage sollte ein europaweites Verkaufsverbot des Android-Gerätes erzielt werden.
Das Landgericht Düsseldorf hat nun über den Fall entschieden und der Klageschrift Apples widersprochen. Dies berichtet 'Fox Business'. Demnach unterscheide sich das Motorola Xoom optisch stark genug vom iPad, sodass die von Apple geschützten Patente nicht verletzt werden.
Dennoch konnte Apple in dem Verfahren zumindest einen Teilerfolg erzielen: Der Forderung Motorolas, Apples Geschmacksmuster für ungültig zu erklären, kam das Gericht nämlich nicht nach. Ähnliche Klagen durch Apple sind so zumindest theoretisch auch in Zukunft möglich.
Das Xoom darf vorerst auch weiterhin verkauft werden. Beide Seiten können aber noch in die nächste Instanz gehen. In diesem Fall würde dann das Oberlandesgericht über die Sache urteilen. Dieses wird am 24. Juli zudem entscheiden, ob das Galaxy-10.1-N-Tablet weiterhin verkauft werden darf. Apple hatte gegen dessen Hersteller Samsung geklagt, da man der Auffassung ist, dass das Tablet ähnlich wie das Xoom optische Merkmale des iPads kopiere. Auch hier hatte das Landgericht zuvor die Klage von Apple abgewiesen.
Das Landgericht Düsseldorf hat nun über den Fall entschieden und der Klageschrift Apples widersprochen. Dies berichtet 'Fox Business'. Demnach unterscheide sich das Motorola Xoom optisch stark genug vom iPad, sodass die von Apple geschützten Patente nicht verletzt werden.
Dennoch konnte Apple in dem Verfahren zumindest einen Teilerfolg erzielen: Der Forderung Motorolas, Apples Geschmacksmuster für ungültig zu erklären, kam das Gericht nämlich nicht nach. Ähnliche Klagen durch Apple sind so zumindest theoretisch auch in Zukunft möglich.
Das Xoom darf vorerst auch weiterhin verkauft werden. Beide Seiten können aber noch in die nächste Instanz gehen. In diesem Fall würde dann das Oberlandesgericht über die Sache urteilen. Dieses wird am 24. Juli zudem entscheiden, ob das Galaxy-10.1-N-Tablet weiterhin verkauft werden darf. Apple hatte gegen dessen Hersteller Samsung geklagt, da man der Auffassung ist, dass das Tablet ähnlich wie das Xoom optische Merkmale des iPads kopiere. Auch hier hatte das Landgericht zuvor die Klage von Apple abgewiesen.
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Prüft Programme mehrmals täglich auf neue Versionen, damit alles aktuell bleibt. Dazu schreibt er über Games, Filme und Serien, vom Trailer bis zum Hintergrund.
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