EU: Verkauf gebrauchter Software-Lizenzen ist legal

Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat im Rechtsstreit zwischen dem US-Unternehmen Oracle und dem Händler UsedSoft zugunsten des deutschen Wiederverkäufers entschieden und urteilte, dass sich ein Software-Hersteller dem Weiterverkauf "gebrauchter" Lizenzen nicht widersetzen darf.
Oracle, Datenbanken, Softwarekonzern
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Wie der 'Gerichtshof der Europäischen Union' (PDF) in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung schreibt, erschöpfe sich "das ausschließliche Recht zur Verbreitung einer derart lizenzierten Programmkopie mit dem Erstverkauf" und gab damit dem Unternehmen UsedSoft Recht.

Gegen die Praktiken des deutschen Händlers hatte Oracle in Deutschland geklagt und wollte diese untersagen. Der Bundesgerichtshof, der in letzter Instanz über diesen Rechtsstreit zu entscheiden hatte, hat in Folge den europäischen Gerichtshof ersucht, "die Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen in diesem Kontext auszulegen."

Entscheidend war in diesem Zusammenhang die Frage nach dem digitalen Vertrieb. Der EuGH stellte allerdings fest, dass es keine Rolle spielt, ob die Software auf Datenträger oder per Internet ausgeliefert werde. Der EuGH schreibt dazu, dass "der Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht nur dann gilt, wenn der Urheberrechtsinhaber die Kopien seiner Software auf einem Datenträger (CD-ROM oder DVD) vermarktet, sondern auch dann, wenn er sie durch Herunterladen von seiner Internetseite verbreitet."

Oracle kann UsedSoft einen Weiterverkauf seiner Software nicht verbieten, wenn diese in einem EU-Staat vermarktet wird. Eine Einschränkung macht der EuGH allerdings und zwar, dass Teile von Lizenzpaketen bzw. Sammellizenzen nicht weiterverkauft werden dürfen.

UsedSoft-Vertreter zeigten sich erfreut über das Urteil, bei 'Oracle' ist man dagegen "überrascht" und enttäuscht über eine "verpasste Chance, eine klare Botschaft über den Wert von Innovation und geistigem Eigentum an die europäische Wirtschaft und europäische Unternehmen auszusenden".
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