Berliner Senat will einen Staatstrojaner anschaffen
Die neu zusammengestellte rot-schwarze Berliner Regierung hält am Einsatz von Staatstrojanern fest. Innensenator Frank Henkel (CDU) kündigte gestern im Abgeordnetenhaus den Erwerb einer neuen Spionage-Software an und erntete dafür heftige Kritik von der Opposition.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern will sich Berlin mit der Sache allerdings nicht an die Firma DigiTask wenden - zu groß war hier die öffentliche Berichterstattung über die mangelhafte Qualität von deren Trojaner. Stattdessen soll das Unternehmen Syborg die Behörden der Hauptstadt beliefert. Für die Anschaffung der Malware sind 280.000 Euro vorgesehen.
Laut Henkel sei die Möglichkeit, einen Trojaner für die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung, also das abgreifen verschlüsselter VoIP-Gespräche auf dem Rechner des Nutzers, für die Ermittlungsarbeit eine Notwendigkeit. Anders ließe sich die Kommunikation von Verdächtigen beispielsweise über Skype nicht abhören.
Der Abgeordnete Christopher Lauer von der Piratenpartei wies in seiner Rede vor dem Abgeordnetenhaus allerdings darauf hin, dass die Firma Skype durchaus eine Abhörschnittstelle bereithält und Ermittlern Zugriff auf die Gespräche gibt. Dies würde von Strafverfolgungsbehörden anderer Länder durchaus genutzt.
Viel entscheidender sei allerdings seiner Ansicht nach die Frage, ob eine solche Software überhaupt rechtmäßig einsetzbar sei. Henkel hatte hier ausdrücklich betont, dass dies durch die aktuelle Gesetzeslage gegeben sei. Die Opposition ist hier allerdings anderer Ansicht.
Klaus Lederer, der in der Berliner Fraktion der Linkspartei für Recht und Verbraucherschutz zuständig ist, betonte, dass eine solche Software nicht mit der Verfassung zu vereinbaren wäre. Die Kriterien hierfür hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu einer solchen Software klar definiert: Es müsse technisch und rechtlich sichergestellt sein, dass der Trojaner ausschließlich zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung genutzt werden kann - was aus Sicht der Informatik ein faktisch nicht zu lösendes Problem darstellt.
Lauer wies außerdem darauf hin, dass der Senat in seiner Stellungnahme zum Staatstrojaner selbst schreibt, dass das Abhören durch eine Manipulation des Rechners erfolgt. "Sie haben durch das Aufspielen der Software bewiesen, dass der Rechner manipuliert werden kann. Nicht nur von ihnen, sondern auch von jedem anderen. Damit torpedieren sie ihr Beweisführungsverfahren", so der Piraten-Abgeordnete.
Laut Henkel sei die Möglichkeit, einen Trojaner für die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung, also das abgreifen verschlüsselter VoIP-Gespräche auf dem Rechner des Nutzers, für die Ermittlungsarbeit eine Notwendigkeit. Anders ließe sich die Kommunikation von Verdächtigen beispielsweise über Skype nicht abhören.
Der Abgeordnete Christopher Lauer von der Piratenpartei wies in seiner Rede vor dem Abgeordnetenhaus allerdings darauf hin, dass die Firma Skype durchaus eine Abhörschnittstelle bereithält und Ermittlern Zugriff auf die Gespräche gibt. Dies würde von Strafverfolgungsbehörden anderer Länder durchaus genutzt.
Viel entscheidender sei allerdings seiner Ansicht nach die Frage, ob eine solche Software überhaupt rechtmäßig einsetzbar sei. Henkel hatte hier ausdrücklich betont, dass dies durch die aktuelle Gesetzeslage gegeben sei. Die Opposition ist hier allerdings anderer Ansicht.
Klaus Lederer, der in der Berliner Fraktion der Linkspartei für Recht und Verbraucherschutz zuständig ist, betonte, dass eine solche Software nicht mit der Verfassung zu vereinbaren wäre. Die Kriterien hierfür hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu einer solchen Software klar definiert: Es müsse technisch und rechtlich sichergestellt sein, dass der Trojaner ausschließlich zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung genutzt werden kann - was aus Sicht der Informatik ein faktisch nicht zu lösendes Problem darstellt.
Lauer wies außerdem darauf hin, dass der Senat in seiner Stellungnahme zum Staatstrojaner selbst schreibt, dass das Abhören durch eine Manipulation des Rechners erfolgt. "Sie haben durch das Aufspielen der Software bewiesen, dass der Rechner manipuliert werden kann. Nicht nur von ihnen, sondern auch von jedem anderen. Damit torpedieren sie ihr Beweisführungsverfahren", so der Piraten-Abgeordnete.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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