P2P-Technologie: Musikindustrie scheitert vor Gericht
Ein spanisches Gericht hat die Klage gegen Pablo Soto, einen Entwickler verschiedener Peer-to-Peer-Anwendungen fallen gelassen. Mehrere Musikunternehmen hatten in dem Fall Schadensersatz von dem Programmierer eingefordert.
"Pablo Soto ist der Entwickler eines technischen Produkts, dass es Dritten erlaubt, Audio-Dateien wie Songs untereinander und gleichberechtigt auszutauschen, aber nicht nur das. Die technische Funktionsweise ist völlig neutral", erklärte der Richter vom Handelsgericht in Madrid, Antonio Martinez-Romillo, in seiner Urteilsbegründung.
Aus der grundlegenden Neutralität der Technologie könne nicht gefolgert werden, dass diese gezielt dafür entwickelt wurde, dem Geschäftsmodell der Musikindustrie zu Schaden, wie es in der Klageschrift nahegelegt wurde, so die Ansicht des Gerichts. Die Forderung von 13 Millionen Dollar Schadensersatz wurde damit zurückgewiesen. Die Kläger sollen nun ihrerseits die Verfahrenskosten zahlen, berichtete die Zeitung 'Publico'.
Die Vertreter der Musikindustrie werden sich damit aber wohl nicht zufrieden geben. Sie kündigten bereits an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Immerhin haben sie bereits einiges in die Auseinandersetzung investiert, die seit 2008 andauert. Entsprechend sind sie entschlossen, letztlich die höchsten Gerichte Spaniens entscheiden zu lassen.
Der Prozess gegen Soto ist dahingehend besonders, dass gegen ihn nicht mit dem Vorwurf der Begünstigung von Urheberrechtsverletzungen vorgegangen wird, wie es in der Vergangenheit in solchen Fällen oft war. Statt dessen beruft sich die Musikindustrie auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und behauptet, Soto würde mit den von ihm entwickelten Programmen Blubster, Piolet und MP2P auf Kosten der Musikbranche Geld verdienen.
Eine solche Klage allein auf der Funktionsweise einer Technologie aufzubauen ist allerdings ein riskantes Unterfangen und vor Gericht nur schwer durchzubringen. Immerhin berufen sich Juristen in solchen Fällen inzwischen weltweit auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes der USA aus dem Jahr 1984. Damals sprach man den japanischen Elektronikkonzern Sony frei, da dieser nicht dafür verantwortlich gemacht werden könne, was die Nutzer mit dem Betamax-Videosystem anstellen.
Aus der grundlegenden Neutralität der Technologie könne nicht gefolgert werden, dass diese gezielt dafür entwickelt wurde, dem Geschäftsmodell der Musikindustrie zu Schaden, wie es in der Klageschrift nahegelegt wurde, so die Ansicht des Gerichts. Die Forderung von 13 Millionen Dollar Schadensersatz wurde damit zurückgewiesen. Die Kläger sollen nun ihrerseits die Verfahrenskosten zahlen, berichtete die Zeitung 'Publico'.
Die Vertreter der Musikindustrie werden sich damit aber wohl nicht zufrieden geben. Sie kündigten bereits an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Immerhin haben sie bereits einiges in die Auseinandersetzung investiert, die seit 2008 andauert. Entsprechend sind sie entschlossen, letztlich die höchsten Gerichte Spaniens entscheiden zu lassen.
Der Prozess gegen Soto ist dahingehend besonders, dass gegen ihn nicht mit dem Vorwurf der Begünstigung von Urheberrechtsverletzungen vorgegangen wird, wie es in der Vergangenheit in solchen Fällen oft war. Statt dessen beruft sich die Musikindustrie auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und behauptet, Soto würde mit den von ihm entwickelten Programmen Blubster, Piolet und MP2P auf Kosten der Musikbranche Geld verdienen.
Eine solche Klage allein auf der Funktionsweise einer Technologie aufzubauen ist allerdings ein riskantes Unterfangen und vor Gericht nur schwer durchzubringen. Immerhin berufen sich Juristen in solchen Fällen inzwischen weltweit auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes der USA aus dem Jahr 1984. Damals sprach man den japanischen Elektronikkonzern Sony frei, da dieser nicht dafür verantwortlich gemacht werden könne, was die Nutzer mit dem Betamax-Videosystem anstellen.
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Christian Kahle
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