PS3: Sammelklage wegen "Other OS" abgewiesen
Courthouse News Service'. "Aus rechtlicher Sicht hat es der Kläger dagegen nicht geschafft, Fakten vorzulegen oder eine Theorie zu äußern, warum Sony zur Verantwortung gezogen werden sollte", so Seeborg. Die Klage, die im April 2010 vom Kalifornier Anthony Ventura eingereicht worden war, wurde im Verlauf der Zeit mit anderen gleichlautenden Anzeigen zusammengelegt.
Die "Other OS"-Funktion, die Sony im April 2010 im Rahmen eines großen Firmware-Upgrades für die PlayStation 3 entfernt hat, ermöglichte ursprünglich die Installation eines Linux-Betriebssystems. Damit konnten auf der PS3 unter anderem eigene Anwendungen ("Homebrew") genutzt werden. Nachdem es Hackern aber gelungen war, die Funktion für die Nutzung raubkopierter Spiele zu missbrauchen, entschied sich Sony, diese ganz zu entfernen.
Auch wenn nur ein eher geringer Teil die "Other OS"-Funktion tatsächlich genutzt hat, führte das zu einem Sturm der Entrüstung. (Haupt-)Kläger Ventura reichte Klage ein, da seiner Meinung nach Sony "mit Absicht eine wertvolle und ursprünglich beworbene Funktion entfernt hat."
Sony hielt dagegen, dass PS3-Käufer eine Lizenzvereinbarung eingehen würden, aber keine Rechtsansprüche für die Nutzung von Software und des PlayStation Network (PSN) hätten. Demnach habe Sony das Recht, Firmware und Software-Funktionen nach Belieben abschalten oder verändern zu dürfen.
Der Richter folgte dieser Argumentation nun und meinte, dass all jene, die das Firmware-Update heruntergeladen und installiert hätten, die Entfernung der Funktion "autorisiert" hätten. Außerdem meinte Seeborg, dass die "Other OS"-Funktion nach wie vor nutzbar ist, wenn man die PS3 nicht updatet.
Aus Sicht der Kundenzufriedenheit und der Schaffung von Loyalität mag die Entscheidung Sonys zwar "fragwürdig" gewesen sein, argumentierte der Bezirksrichter laut 'Die "Other OS"-Funktion, die Sony im April 2010 im Rahmen eines großen Firmware-Upgrades für die PlayStation 3 entfernt hat, ermöglichte ursprünglich die Installation eines Linux-Betriebssystems. Damit konnten auf der PS3 unter anderem eigene Anwendungen ("Homebrew") genutzt werden. Nachdem es Hackern aber gelungen war, die Funktion für die Nutzung raubkopierter Spiele zu missbrauchen, entschied sich Sony, diese ganz zu entfernen.
Auch wenn nur ein eher geringer Teil die "Other OS"-Funktion tatsächlich genutzt hat, führte das zu einem Sturm der Entrüstung. (Haupt-)Kläger Ventura reichte Klage ein, da seiner Meinung nach Sony "mit Absicht eine wertvolle und ursprünglich beworbene Funktion entfernt hat."
Sony hielt dagegen, dass PS3-Käufer eine Lizenzvereinbarung eingehen würden, aber keine Rechtsansprüche für die Nutzung von Software und des PlayStation Network (PSN) hätten. Demnach habe Sony das Recht, Firmware und Software-Funktionen nach Belieben abschalten oder verändern zu dürfen.
Der Richter folgte dieser Argumentation nun und meinte, dass all jene, die das Firmware-Update heruntergeladen und installiert hätten, die Entfernung der Funktion "autorisiert" hätten. Außerdem meinte Seeborg, dass die "Other OS"-Funktion nach wie vor nutzbar ist, wenn man die PS3 nicht updatet.
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