Verbraucherzentrale für Werbeanrufe missbraucht
Bei Werbeanrufen ist es inzwischen gesetzlich vorgeschrieben, dass die Rufnummernunterdrückung deaktiviert ist. Um sich trotzdem zu tarnen, griff ein Werber nun zu einer besonders dreisten Masche: Beim Angerufenen stand im Display die Rufnummer der Verbraucherzentrale Sachsen.
Das sollte den Angerufenen wohl dazu bewegen persönliche Daten preiszugeben, die der Anrufer dann für seine zwielichtigen Machenschaften missbrauchen kann, kommentierte diese den Vorfall. Wenn nun ein im Nachhinein verwunderter oder verärgerter Verbraucher die angezeigte Nummer zurückruft, kam er tatsächlich beim zentralen Servicetelefon der Verbraucherzentrale Sachsen heraus.
Wird bei Werbeanrufen keine Nummer übermittelt, droht seit August ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Was das Gesetz allerdings nicht zwingend vorsieht, ist, dass die eigene, richtige Rufnummer des Anrufers angezeigt wird.
"Wenn das zur Folge hat, dass Verbraucher immer noch keine Möglichkeit haben, die wahre Identität des Werbeanrufers zu erkennen und noch dazu der gute Ruf von Vereinen und Verbänden missbraucht wird, ist eine gesetzliche Klarstellung dringend notwendig", sagte Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Momentan können wir nur eindringlich warnen, bei unerlaubten Telefonwerbeanrufen, egal wie vertrauenserweckend der Eindruck ist, persönliche Daten und Bankverbindungen herauszugeben oder zu bestätigen."
Die Verbraucherzentrale wies darauf hin, dass ihre Mitarbeiter nie unaufgefordert bei Verbrauchern anrufen, sondern nur, wenn vorher bereits Kontakt bestanden hat oder ein Anruf ausdrücklich gewünscht wurde. Genauso wenig würden jemals zweifelhafte Dienstleistungen angeboten. Daher hat die Verbraucherzentrale Sachsen wegen Missbrauch der eigenen Rufnummer unmittelbar Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Leipzig erstattet.
Wird bei Werbeanrufen keine Nummer übermittelt, droht seit August ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Was das Gesetz allerdings nicht zwingend vorsieht, ist, dass die eigene, richtige Rufnummer des Anrufers angezeigt wird.
"Wenn das zur Folge hat, dass Verbraucher immer noch keine Möglichkeit haben, die wahre Identität des Werbeanrufers zu erkennen und noch dazu der gute Ruf von Vereinen und Verbänden missbraucht wird, ist eine gesetzliche Klarstellung dringend notwendig", sagte Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Momentan können wir nur eindringlich warnen, bei unerlaubten Telefonwerbeanrufen, egal wie vertrauenserweckend der Eindruck ist, persönliche Daten und Bankverbindungen herauszugeben oder zu bestätigen."
Die Verbraucherzentrale wies darauf hin, dass ihre Mitarbeiter nie unaufgefordert bei Verbrauchern anrufen, sondern nur, wenn vorher bereits Kontakt bestanden hat oder ein Anruf ausdrücklich gewünscht wurde. Genauso wenig würden jemals zweifelhafte Dienstleistungen angeboten. Daher hat die Verbraucherzentrale Sachsen wegen Missbrauch der eigenen Rufnummer unmittelbar Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Leipzig erstattet.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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