Datenschützer bereitet Klage gegen Facebook vor
Der Hamburger Beauftragte für Datenschutz Johannes Caspar kündigte heute an, rechtliche Schritte gegen das Social Network Facebook vorzubereiten. Hintergrund dessen sei die Tatsache, dass das Unternehmen der Aufforderung, die automatische Gesichtserkennung in Einklang mit europäischen und deutschen Datenschutzbestimmungen zu bringen, nicht nachgekommen ist.
Durch die automatische Gesichtserkennung kann Facebook Personen auf hochgeladenen Fotos identifizieren und dem jeweiligen Benutzer zuordnen. Voraussetzung dafür ist eine umfangreiche Datenbank, in der die biometrischen Merkmale aller Nutzer gespeichert sind. Facebook hatte diese Funktion eingeführt, ohne die Nutzer zu informieren und ohne die erforderliche Einwilligung einzuholen.
Eine unmissverständliche Einwilligung der Betroffenen werde aber sowohl durch das europäische als auch das nationale Datenschutzgesetz gefordert, heißt es in einer Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten. Statt diese Anforderungen zu erfüllen, stellte Facebook in seinem jüngsten Schreiben lediglich die Einrichtung einer Check-Box in Aussicht, mit der die Nutzer in alle Nutzungsbedingungen des Netzwerks, einschließlich der Datenverwendungsrichtlinien, einwilligen können.
Zur Legitimation der Erhebung und Verarbeitung biometrischer Gesichtsprofile der Nutzer reicht diese Bezugnahme auf die Nutzungsbedingungen nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten jedoch nicht aus. Denn es sei völlig unklar, ob und inwieweit die Nutzer im Rahmen dieser Datenverwendungsrichtlinien über die Gesichtserkennungsfunktion und die biometrische Datenbank informiert werden sollen.
Außerdem soll dieses Verfahren offenbar nur für Nutzer gelten, die sich zukünftig bei Facebook registrieren. Von einer Lösung für die über 20 Millionen deutschen Nutzer, deren biometrische Daten bereits gespeichert sind, ist keine Rede mehr. Das Ziel, zumindest nachträglich eine Zustimmung einzuholen, wird wohl nicht mehr verfolgt. Daher hält Caspar weitere Verhandlungen für sinnlos.
"Facebook ist offensichtlich nicht bereit, die erforderlichen Schritte zu gehen. Nach monatelangen Verhandlungen, die wir mit Facebook geführt haben, ist das Ergebnis enttäuschend. Weiterhin liegt ein Verstoß gegen europäisches und nationales Datenschutzrecht vor", erklärte Caspar.
Aktuell kann sich kein Nutzer auf Facebook der Erfassung entziehen. Die biometrischen Daten werden gespeichert, sobald man einmal auf einem Bild markiert wurde. Deaktiviert man die automatische Markierung in den Einstellungen, wird lediglich vermerkt, dass für einen bestimmten Satz gespeicherter biometrischer Daten keine Markierungen mehr vorgeschlagen werden.
Eine unmissverständliche Einwilligung der Betroffenen werde aber sowohl durch das europäische als auch das nationale Datenschutzgesetz gefordert, heißt es in einer Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten. Statt diese Anforderungen zu erfüllen, stellte Facebook in seinem jüngsten Schreiben lediglich die Einrichtung einer Check-Box in Aussicht, mit der die Nutzer in alle Nutzungsbedingungen des Netzwerks, einschließlich der Datenverwendungsrichtlinien, einwilligen können.
Zur Legitimation der Erhebung und Verarbeitung biometrischer Gesichtsprofile der Nutzer reicht diese Bezugnahme auf die Nutzungsbedingungen nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten jedoch nicht aus. Denn es sei völlig unklar, ob und inwieweit die Nutzer im Rahmen dieser Datenverwendungsrichtlinien über die Gesichtserkennungsfunktion und die biometrische Datenbank informiert werden sollen.
Außerdem soll dieses Verfahren offenbar nur für Nutzer gelten, die sich zukünftig bei Facebook registrieren. Von einer Lösung für die über 20 Millionen deutschen Nutzer, deren biometrische Daten bereits gespeichert sind, ist keine Rede mehr. Das Ziel, zumindest nachträglich eine Zustimmung einzuholen, wird wohl nicht mehr verfolgt. Daher hält Caspar weitere Verhandlungen für sinnlos.
"Facebook ist offensichtlich nicht bereit, die erforderlichen Schritte zu gehen. Nach monatelangen Verhandlungen, die wir mit Facebook geführt haben, ist das Ergebnis enttäuschend. Weiterhin liegt ein Verstoß gegen europäisches und nationales Datenschutzrecht vor", erklärte Caspar.
Aktuell kann sich kein Nutzer auf Facebook der Erfassung entziehen. Die biometrischen Daten werden gespeichert, sobald man einmal auf einem Bild markiert wurde. Deaktiviert man die automatische Markierung in den Einstellungen, wird lediglich vermerkt, dass für einen bestimmten Satz gespeicherter biometrischer Daten keine Markierungen mehr vorgeschlagen werden.
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Christian Kahle
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