Grüne: FDP verhindert Recht auf Breitbandanschluss
Insbesondere durch den Widerstand der FDP ist es nicht gelungen, in der Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auch einen Universaldienst für Internet-Anbindungen festzuschreiben. Dieser hätte jedem Bürger das verbriefte Recht auf einen Breitband-Zugang gegeben.
Im Zuge der TKG-Novellierung hatten die Telekommunikationskonzerne massiv Widerstand gegen die Festschreibung eines Rechts auf Breitband geleistet. "Die CDU konnte sich mit ihrer Forderung nach einem Recht auf einen Breitbandanschluss auf Grundversorgungsniveau gegenüber der FDP nicht durchsetzen. Damit ist die Koalition gegenüber der Wirtschaft eingeknickt", erklärte Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik der Bundestagsfraktion der Grünen.
Die Netzbetreiber sind insbesondere daran interessiert, in den Ballungsräumen mit ihren kurzen Wegen möglichst schnelle Internet-Anbindungen lukrativ zu vermarkten. "Während in Großstädten schon auf der Glasfaserdatenautobahn gesurft wird, kriechen die Menschen in vielen Dörfern noch mit Modem oder DSL Light durchs Netz", kommentierte Rößner.
Denn dort ist die Verlegung entsprechend leistungsfähiger Infrastrukturen in der Regel nicht kostendeckend. Wäre Breitband allerdings als Universaldienst festgeschrieben worden, wären die Netzbetreiber gezwungen gewesen, entsprechende Querfinanzierungen zu leisten - wie es auch bei der Energie- und Wasserversorgung der Fall ist.
Die Grünen-Fraktion hatte kürzlich ein Gutachten über den rechtlichen Rahmen und die finanziellen Grundlagen eines Breitband-Universaldienstes vorgelegt, das zu dem Schluss kommt, dass ein gesetzlich vorgeschriebener, flächendeckender Ausbau auf 6 Megabit pro Sekunde bis zum 1. Januar 2013 realisierbar wäre. Die gesetzlichen Vorgaben müssten dann regelmäßig an die technische Entwicklung angepasst werden.
Parallel wollen die Grünen mit staatlichen Eingriffen auch den Glasfaser-Ausbau vorantreiben. Hier sollen ihrer Ansicht nach aber auch Netzbetreiber Subventionen erhalten können, wenn sie ihre Netze so gestalten, dass auch Konkurrenten sich leicht mit in die Leitung einklinken können.
Die Netzbetreiber sind insbesondere daran interessiert, in den Ballungsräumen mit ihren kurzen Wegen möglichst schnelle Internet-Anbindungen lukrativ zu vermarkten. "Während in Großstädten schon auf der Glasfaserdatenautobahn gesurft wird, kriechen die Menschen in vielen Dörfern noch mit Modem oder DSL Light durchs Netz", kommentierte Rößner.
Denn dort ist die Verlegung entsprechend leistungsfähiger Infrastrukturen in der Regel nicht kostendeckend. Wäre Breitband allerdings als Universaldienst festgeschrieben worden, wären die Netzbetreiber gezwungen gewesen, entsprechende Querfinanzierungen zu leisten - wie es auch bei der Energie- und Wasserversorgung der Fall ist.
Die Grünen-Fraktion hatte kürzlich ein Gutachten über den rechtlichen Rahmen und die finanziellen Grundlagen eines Breitband-Universaldienstes vorgelegt, das zu dem Schluss kommt, dass ein gesetzlich vorgeschriebener, flächendeckender Ausbau auf 6 Megabit pro Sekunde bis zum 1. Januar 2013 realisierbar wäre. Die gesetzlichen Vorgaben müssten dann regelmäßig an die technische Entwicklung angepasst werden.
Parallel wollen die Grünen mit staatlichen Eingriffen auch den Glasfaser-Ausbau vorantreiben. Hier sollen ihrer Ansicht nach aber auch Netzbetreiber Subventionen erhalten können, wenn sie ihre Netze so gestalten, dass auch Konkurrenten sich leicht mit in die Leitung einklinken können.
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