Galaxy Tab : Gericht schränkt Verkaufsverbot ein
Das kürzlich vom Landgericht Düsseldorf erlassene Verkaufsverbot für den Tablet-PC aus dem Hause Samsung namens Galaxy Tab hat man nun eingeschränkt. Ab sofort darf das Gerät nur in Deutschland nicht verkauft werden.
Aus einem veröffentlichten Artikel von 'Spiegel Online' geht hervor, dass das in Düsseldorf ansässige Landgericht die von Apple beantragte und in der letzten Woche erlassene Einstweilige Verfügung abgeschwächt hat.
Ab sofort gilt das Verkaufsverbot für die Muttergesellschaft Samsung Korea nicht mehr europaweit sondern nur noch für den deutschen Markt.
Am 25. August wird es zu einer mündlichen Verhandlung am Düsseldorfer Landgericht in diesem Zusammenhang zwischen Apple und Samsung kommen. Erst in der letzten Woche hat das Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen den Elektronikhersteller erlassen. Demzufolge durfte das Galaxy Tab 10.1 im Hinblick auf die Europäische Union nur in den Niederlanden verkauft werden.
Pünktlich zum Wochenende teilte die Elektronikkette Media Markt mit, den Tablet-PC ungehindert verkaufen zu wollen. Es war und ist nach wie vor unklar, wie viele Exemplare diesbezüglich zur Verfügung stehen.
Ab sofort gilt das Verkaufsverbot für die Muttergesellschaft Samsung Korea nicht mehr europaweit sondern nur noch für den deutschen Markt.
Am 25. August wird es zu einer mündlichen Verhandlung am Düsseldorfer Landgericht in diesem Zusammenhang zwischen Apple und Samsung kommen. Erst in der letzten Woche hat das Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen den Elektronikhersteller erlassen. Demzufolge durfte das Galaxy Tab 10.1 im Hinblick auf die Europäische Union nur in den Niederlanden verkauft werden.
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