Sieg für RIAA: Provider mit Copyright-Warnungen
Die Provider schalten die Internetzugänge nach Angaben von 'PCWorld' zwar bei Urheberrechtsverstößen nicht ab, aber nach mehreren Warnungen werden die Kunden aufgefordert, den jeweiligen Anbieter zu kontaktieren, bevor sie weiter im Internet surfen können. Unter anderem kann bei mehrfachen Verstößen eine Reduzierung der Bandbreite erfolgen.
Außerdem werden die Nutzer unter Umständen aufgefordert, Informationsmaterialien zum Urheberrecht einzusehen. Im Normalfall sollen die Maßnahmen nach insgesamt fünf Urheberrechtswarnungen greifen, erklärte Cary Sherman, Chef des Lobbyverbands Recording Industry Association of America (RIAA).
Nach Angaben des US-Providers Verizon kommt bei dem neuen System nicht die in Frankreich eingeführte "Three Strikes"-Regel zum Einsatz, bei der der Internetzugang nach drei Urheberrechtsverletzungen abgeschaltet werden kann. Außerdem soll keine Filterung des Web-Verkehrs erfolgen, stellte das Unternehmen klar.
Eine Weitergabe von Kundendaten an die Unterhaltungsindustrie erfolgt ebenfalls nicht. Die Nutzer können außerdem Widerspruch gegen die Verwarnungen einlegen. Nach Einschätzung der Lobbygruppe NCTA, einer Vereinigung von Kabelnetzbetreibern, werden nur vergleichweise wenige Kunden von den Warnungen betroffen sein, da der Großteil keine illegalen Downloads vornimmt.
Angeblich geht es vor allem um die Bildung der Internetnutzer in Sachen Urheberrecht. Schon jetzt sind Copyright-Warnungen bei einigen Providern üblich, doch mit dem neuen Abkommen wird erstmals ein standardisiertes System eingeführt. Die RIAA behält sich generell das Recht vor, gegen Nutzer von Filesharing-Diensten und anderen illegalen Download-Portalen vorzugehen, hieß es.
Zu den Providern, die sich an dem Warnsystem beteiligen, gehören AT&T, Comcast, Cablevision, Time Warner Cable und Verizon. Neben der RIAA beteiligen sich auch der Verband der US-Filmindustrie MPAA, die Vereinigung der amerikanischen Indemendent Musik-Label und die Lobbygruppen der unabhängigen Filmemacher und der TV-Sender an dem Programm.
Außerdem werden die Nutzer unter Umständen aufgefordert, Informationsmaterialien zum Urheberrecht einzusehen. Im Normalfall sollen die Maßnahmen nach insgesamt fünf Urheberrechtswarnungen greifen, erklärte Cary Sherman, Chef des Lobbyverbands Recording Industry Association of America (RIAA).
Nach Angaben des US-Providers Verizon kommt bei dem neuen System nicht die in Frankreich eingeführte "Three Strikes"-Regel zum Einsatz, bei der der Internetzugang nach drei Urheberrechtsverletzungen abgeschaltet werden kann. Außerdem soll keine Filterung des Web-Verkehrs erfolgen, stellte das Unternehmen klar.
Eine Weitergabe von Kundendaten an die Unterhaltungsindustrie erfolgt ebenfalls nicht. Die Nutzer können außerdem Widerspruch gegen die Verwarnungen einlegen. Nach Einschätzung der Lobbygruppe NCTA, einer Vereinigung von Kabelnetzbetreibern, werden nur vergleichweise wenige Kunden von den Warnungen betroffen sein, da der Großteil keine illegalen Downloads vornimmt.
Angeblich geht es vor allem um die Bildung der Internetnutzer in Sachen Urheberrecht. Schon jetzt sind Copyright-Warnungen bei einigen Providern üblich, doch mit dem neuen Abkommen wird erstmals ein standardisiertes System eingeführt. Die RIAA behält sich generell das Recht vor, gegen Nutzer von Filesharing-Diensten und anderen illegalen Download-Portalen vorzugehen, hieß es.
Zu den Providern, die sich an dem Warnsystem beteiligen, gehören AT&T, Comcast, Cablevision, Time Warner Cable und Verizon. Neben der RIAA beteiligen sich auch der Verband der US-Filmindustrie MPAA, die Vereinigung der amerikanischen Indemendent Musik-Label und die Lobbygruppen der unabhängigen Filmemacher und der TV-Sender an dem Programm.
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