EU schwenkt jetzt auf "Löschen statt sperren" ein
Wie es in Brüssel hieß, würden Web-Sperren allerdings nicht gänzlich ausgeschlossen. Sie sollen aber nur als Mittel zweiter Wahl dienen. Es werde aber keinem Mitgliedsstaat vorgeschrieben, den Aufbau einer Sperr-Infrastruktur voranzutreiben. Die Verwendung der Zweitoption liege im ermessen der einzelnen Staaten.
Damit dürften die Pläne von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, die Websperren gegen Kinderpornographie mittels einer EU-Richtlinie durchdrücken wollte, Geschichte sein. Sie brachte das Thema auf die Agenda, als sich Deutschland bereits wieder von der Umsetzung des so genannten Zugangserschwerungsgesetzes Abstand genommen hatte, und verteidigte ihr Vorhaben mit den gleichen, von Experten komplett widerlegten Argumenten, mit denen auch Ursula von der Leyen als Familienminsterin eine Sperr-Infrastruktur argumentiert hatte.
Die neue Richtlinie soll nun also vorsehen, dass Behörden höhere Anstrengungen zum Löschen entsprechender Inhalte unternehmen. Hier hat sich seitens der deutschen Polizei bereits gezeigt, dass die Beseitigung einiger bürokratischer Hürden schnell zu guten Ergebnissen führt. Damit eine Richtlinie, wie sie nun entworfen wurde, in Kraft treten kann, müssen noch das EU-Parlament und die Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten zustimmen.
Damit dürften die Pläne von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, die Websperren gegen Kinderpornographie mittels einer EU-Richtlinie durchdrücken wollte, Geschichte sein. Sie brachte das Thema auf die Agenda, als sich Deutschland bereits wieder von der Umsetzung des so genannten Zugangserschwerungsgesetzes Abstand genommen hatte, und verteidigte ihr Vorhaben mit den gleichen, von Experten komplett widerlegten Argumenten, mit denen auch Ursula von der Leyen als Familienminsterin eine Sperr-Infrastruktur argumentiert hatte.
Die neue Richtlinie soll nun also vorsehen, dass Behörden höhere Anstrengungen zum Löschen entsprechender Inhalte unternehmen. Hier hat sich seitens der deutschen Polizei bereits gezeigt, dass die Beseitigung einiger bürokratischer Hürden schnell zu guten Ergebnissen führt. Damit eine Richtlinie, wie sie nun entworfen wurde, in Kraft treten kann, müssen noch das EU-Parlament und die Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten zustimmen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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