Datenschützer will dynamische IPV6-Adressvergabe
Aktuell ist dies bei den meisten ISPs die Standardpraxis. Hintergrund dessen war ursprünglich das Problem, dass die Zahl der verfügbaren IPv4-Adressen begrenzt war und nicht jedem Nutzer eine statische Adresse zugewiesen werden konnte. Das IPv6 wird aber ausreichend Adressen zur Verfügung stellen, um jedem denkbaren Gerät eine eigene statische IP-Adresse zuzuweisen.
Damit würden aber nicht nur bestehende Probleme gelöst, so Caspar. IPv6 birgt so auch neue Risiken für die Persönlichkeitsrechte von Internetnutzern. So steigt das Risiko, dass Diensteanbietern die Person hinter der IP-Adresse bekannt ist und sie bei jedem Besuch einer Webseite wiedererkannt wird, auch wenn sie sich nicht namentlich anmeldet.
Dies wäre das Ende jedweder Anonymität im Internet - im Ergebnis eine kleine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür, erklärte der Datenschutzbeauftragte. Ein Problem liegt auch im zweiten Teil der IPv6-Adresse, dem Interface Identifier, der nicht zugewiesen, sondern vom jeweiligen Gerät festgelegt wird. So ist die Internetnutzung nicht nur einem Anschluss, sondern sogar einem konkreten Endgerät zuzuordnen.
Dies lässt sich laut Caspar durch die Nutzung von so genannten Privacy Extensions verhindern. Leider sind diese bei vielen Geräten standardmäßig aber deaktiviert oder überhaupt nicht verfügbar.
"Der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Internetnutzerinnen und Internetnutzern darf nicht ins Belieben der Access-Provider oder Gerätehersteller gestellt werden. Bedauerlicherweise existiert in Deutschland noch keine datenschutzrechtliche Produktverantwortung. Die Einführung von IPv6 zeigt wieder einmal, wie dringend erforderlich eine solche Regelung ist", so Caspar weiter.
Zwar haben mehrere große Access-Provider angekündigt, IP-Adressen auch weiterhin dynamisch zu vergeben. Dabei ist jedoch nicht klar, ob damit eine Vergabe gemeint ist, bei der die Adresse hinreichend häufig gewechselt wird und die so den gleichen Schutz bietet wie bisher unter IPv4. Auch sei eine solche Ankündigung nicht verbindlich. Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten sei daher eine gesetzliche Regelung notwendig.
Damit würden aber nicht nur bestehende Probleme gelöst, so Caspar. IPv6 birgt so auch neue Risiken für die Persönlichkeitsrechte von Internetnutzern. So steigt das Risiko, dass Diensteanbietern die Person hinter der IP-Adresse bekannt ist und sie bei jedem Besuch einer Webseite wiedererkannt wird, auch wenn sie sich nicht namentlich anmeldet.
Dies wäre das Ende jedweder Anonymität im Internet - im Ergebnis eine kleine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür, erklärte der Datenschutzbeauftragte. Ein Problem liegt auch im zweiten Teil der IPv6-Adresse, dem Interface Identifier, der nicht zugewiesen, sondern vom jeweiligen Gerät festgelegt wird. So ist die Internetnutzung nicht nur einem Anschluss, sondern sogar einem konkreten Endgerät zuzuordnen.
Dies lässt sich laut Caspar durch die Nutzung von so genannten Privacy Extensions verhindern. Leider sind diese bei vielen Geräten standardmäßig aber deaktiviert oder überhaupt nicht verfügbar.
"Der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Internetnutzerinnen und Internetnutzern darf nicht ins Belieben der Access-Provider oder Gerätehersteller gestellt werden. Bedauerlicherweise existiert in Deutschland noch keine datenschutzrechtliche Produktverantwortung. Die Einführung von IPv6 zeigt wieder einmal, wie dringend erforderlich eine solche Regelung ist", so Caspar weiter.
Zwar haben mehrere große Access-Provider angekündigt, IP-Adressen auch weiterhin dynamisch zu vergeben. Dabei ist jedoch nicht klar, ob damit eine Vergabe gemeint ist, bei der die Adresse hinreichend häufig gewechselt wird und die so den gleichen Schutz bietet wie bisher unter IPv4. Auch sei eine solche Ankündigung nicht verbindlich. Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten sei daher eine gesetzliche Regelung notwendig.
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Christian Kahle
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