Hoster von Geohot muss IP-Adressen freigeben

Recht, Politik & EU Im Rechtsstreit zwischen Sony und dem bekannten Hacker George Hotz (Geohot), muss der Hoster der Website geohot.com nun die IP-Adressen aller Besucher freigeben. Sony erwirkte vor Gericht eine entsprechende Verfügung. In einem Bericht von 'Wired' heißt es, dass Bluehost als Hoster alle IP-Adressen von Besuchern seit Januar 2009 freigeben muss. Sony wirft Hotz vor, mit dem Jailbreak für die Playstation 3 unter anderem gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) sowie den Computer Fraud and Abuse Act verstoßen zu haben. Die von Geohot veröffentlichte Software stellte die Grundlage zur Ausführung selbst geschriebener Software und illegal kopierten Spielen dar.

Bluehost muss nun sämtliche Logfiles an Sony übergeben. Der Elektronikkonzern will damit beweisen, dass Hotz die Dateien auch wirklich verbreitet hat. Zudem soll bewiesen werden, dass viele Downloads aus Nordkalifornien kamen, so dass der Gerichtsstand dorthin verlegt werden kann.

Neben Bluehost sind auch einige weitere Unternehmen von der Verfügung betroffen, darunter die Google-Dienste Blogger und YouTube sowie Twitter. Auch sie müssen bestimmte IP-Adressen, die mit Geohot in Verbindung gebracht werden, zur Verfügung stellen.
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