Spickmich.de: Verfassungsgericht weist Klage ab
Die Frau aus Moers in Nordrhein-Westfalen führt schon länger eine rechtliche Auseinandersetzung über die Zulässigkeit eines solchen Angebotes. In letzter Instanz wollte sie vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Webseite vorgehen.
Dieses lehnte es jedoch ab, sich weiter mit dem Fall zu befassen. Eine entsprechende Entscheidung ist nach Angaben des Gerichts bereits am 16. August gefallen, wurde aber erst jetzt öffentlich gemacht. Eine Begründung legten die zuständigen Richter nicht vor.
Die Lehrerin war zuvor bereits am Bundesgerichtshof mit ihrem Anliegen gescheitert, die öffentliche Benotung zu unterbinden. Dieses hatte entscheiden, dass die Meinungsfreiheit der Schüler in diesem Fall stärker ins Gewicht fällt, als die Persönlichkeitsrechte der Klägerin.
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Christian Kahle
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