Spickmich.de: Lehrerin geht vor's Verfassungsgericht

Recht, Politik & EU Die Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen, die bereits in mehreren Instanzen die Bewertung von Lehrkräften im Internet nicht unterbinden konnte, will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das erfuhr das Nachrichtenmagazin 'Focus' von deren Anwalt. Zuletzt war die Frau mit ihrer Klage gegen die Webseite Spickmich.de vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Vor dem höchsten deutschen Gericht will sie sich nun auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung berufen, hieß es.

Die Deutschlehrerin hatte auf dem Bewertungsportal im Fach Deutsch lediglich die Note 4,3 erhalten. Sie klagte daraufhin gegen die Veröffentlichung des Ergebnisses unter vollem Namen. Zuletzt wurde am 23. Juni der Revisionsantrag gegen Urteile, in denen sie sich nicht durchsetzen konnte, abgelehnt.

Die Gerichte hatten jeweils zu entscheiden, ob das Recht der Schüler auf freie Meinungsäußerung oder aber die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Lehrer höher zu bewerten seien. Bisher entschieden sich die Richter in allen Instanzen für das erstere.
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