Amazon wegen Lebensmittelverkauf abgemahnt
Demnach müssen im Versandhandel Lebensmittel gekennzeichnet werden, die Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder Geschmacksverstärker enthalten. In der Zusatzstoffzulassungsverordnung heißt es, dass die Käufer vor Abschluss des Vertrages auf die Verwendung entsprechender Zusätze hingewiesen werden müssen, beispielsweise durch die Formulierung "mit Konservierungsstoff".
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte zwölf Produkte exemplarisch aus dem Sortiment ausgewählt und dabei Mängel festgestellt. Bis zum 21. September hat Amazon nun Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und bei der Kennzeichnung Nachbesserungen vorzunehmen. Tut man das nicht, droht eine Klage der Verbraucherzentrale.
"Wer mit viel Tamtam den Online-Handel von Lebensmitteln startet, sollte zumindest das Einmaleins der Kennzeichnung beherrschen", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Amazon hatte beim Start des Angebots damit geworben, dass man die Produkte mit Hilfe von 20 Filtern nach verschiedenen Kriterien sortieren kann, beispielsweise Herkunftsland, Bio, Fairtrade, lactosefrei und vieles mehr.
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Michael Diestelberg
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