Amazon schützt Kundendaten vor dem Finanzamt
Letzteres hatte Informationen über die Namen, Adressen und Einkäufe der Bürger aus seinem Tätigkeitsgebiet angefordert. Dies hätte rund 50 Millionen Kaufvorgänge aus dem Zeitraum zwischen 2003 und 2010 umfasst. Amazon weigerte sich jedoch, diese Daten offenzulegen, berichtete das US-Magazin 'CNet'.
Mit Recht, entschied nun die Bezirksrichterin Marsha Pechman. Wie es in der Urteilsbegründung hieß, würde das Finanzamt mit seiner Forderung deutlich zu weit gehen und damit sogar gegen den ersten Zusatzartikel zur Verfassung der USA verstoßen.
Es sei kein legitimes Interesse erkennbar, dass ein Finanzamt daran haben könnte, welche Literatur, Musik und Filme einer solchen Menge von Amazon-Kunden gekauft wurden, hieß es weiter. Amazons bisherige Praxis, lediglich anonymisierte Informationen darüber herauszugeben, welche Produkte in welche Postleitzahlgebiete geschickt wurden, sei für eine genaue Steuerprüfung völlig ausreichend.
Die Verhandlungen zwischen Amazon und dem Finanzamt wurden im April ergebnislos abgebrochen. Der Online-Händler reichte daraufhin eine Feststellungsklage ein, um den Sachverhalt klären zu lassen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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