Klage: Verfassungsgericht soll BSI-Gesetz stoppen
Am 18. Juni 2009 beschloss der Deutsche Bundestag gegen die Stimmen von Grünen, FDP und Linke das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes". Dieses Gesetz ermächtigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstmals, ohne Anlass Informationen über die elektronische Kommunikation jedes Bürgers mit Bundesbehörden und Bundestagsabgeordneten aufzuzeichnen.
Erfasst wird dabei auch jede Nutzung öffentlicher Internetportale von Bundesbehörden, so auch, wer sich wann für welche Internetseiten interessiert hat und nach welchen Worten er dort gesucht hat. Dadurch könne beispielsweise ermittelt werden, wer sich auf dem Internetportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über Impotenz informiert hat, erklärten die Kläger.
"In grotesker Weise wird verkannt, dass der Bürger nicht nur einen Anspruch auf Sicherheit durch den Staat, sondern auch einen Anspruch auf Sicherheit vor dem Staat hat", begründete Wieland den Schritt, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.
"Dass die dem BSI erlaubte Kommunikations- und Surfprotokollierung direkt durch den Staat erfolgen und sogar die aufgerufenen Internetseiten umfassen soll, macht die Regelung von Grund auf verfassungswidrig, wenn man die Maßstäbe des Verfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung zugrunde legt", so Breyer.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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