Axel Springer-Verlag schickt Abmahnung ans Bildblog
Auslöser für die Abmahnungen war ein Beitrag, nach dem die Springer-Publikation 'Welt Online' seine Leser nicht über eine Rüge des Deutschen Presserates informiert habe. Tatsächlich wurde diese Information allerdings veröffentlicht.
Den Bildblog-Redakteuren fiel der Fehler nach eigenen Angaben einige Stunden später selbst auf und sie ergänzten ihren Beitrag um eine entsprechende Korrektur. Trotzdem traf wenig später eine Abmahnung ein. Aus Sicht der Springer-Anwälte sei immer noch der Eindruck erweckt worden, die Rüge sei nicht unverzüglich veröffentlicht worden.
Nach einer weiteren Ergänzung willigte man seitens des Verlages ein, die Sache nicht weiter verfolgen zu wollen. Allerdings sollten die Bildblog-Betreiber die Anwaltskosten ersetzen. Diese lehnen das aber ab und berufen sich darauf, den Fehler von sich aus korrigiert zu haben und die Einschaltung der Anwälte gar nicht nötig gewesen wäre.
Auch wenn letztlich keine Erstattung der Anwaltskosten erfolgt, kam die Angelegenheit dem Bildblog aber teuer zu stehen. Schließlich habe man schon bei den eigenen Anwälten rund 2.000 Euro an Honoraren zu zahlen. Je nach dem weiteren Vorgehen des Verlages könnte der Betrag auch noch weiter steigen. Die Leser des Blogs wurden deshalb um Spenden gebeten.
Den Bildblog-Redakteuren fiel der Fehler nach eigenen Angaben einige Stunden später selbst auf und sie ergänzten ihren Beitrag um eine entsprechende Korrektur. Trotzdem traf wenig später eine Abmahnung ein. Aus Sicht der Springer-Anwälte sei immer noch der Eindruck erweckt worden, die Rüge sei nicht unverzüglich veröffentlicht worden.
Nach einer weiteren Ergänzung willigte man seitens des Verlages ein, die Sache nicht weiter verfolgen zu wollen. Allerdings sollten die Bildblog-Betreiber die Anwaltskosten ersetzen. Diese lehnen das aber ab und berufen sich darauf, den Fehler von sich aus korrigiert zu haben und die Einschaltung der Anwälte gar nicht nötig gewesen wäre.
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Christian Kahle
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