BITKOM: Abmahn-Kosten auch für Firmen deckeln
Angebote von Online-Händlern würden zunehmend gezielt von Anwälten und Konkurrenten nach formalen Fehlern durchsucht, um die betroffenen Unternehmen in Bedrängnis zu bringen. "Dem Missbrauch von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen muss Einhalt geboten werden", sagte BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer in Berlin.
Viele Online-Händler könnten die unüberschaubaren Informationspflichten für Verbraucher auch bei gutem Willen kaum einhalten, führte er aus. Die angebliche Verletzung solcher Pflichten ist der Hauptgrund für Abmahnungen. "Die Anwaltsgebühren für eine erste Abmahnung sollten gedeckelt werden, um missbräuchliche Abmahnungen unattraktiver zu machen", forderte Scheer.
Nur so lasse sich verhindern, dass Anwälte systematisch abkassieren und sich Anbieter untereinander immer stärker mit juristischen Mitteln bekämpfen. Der Sachverständigenrat zum Wettbewerbsrecht im Bundesjustizministerium hat sich bereits mit dem Thema beschäftigt. In der Arbeitsgruppe ist auch der BITKOM vertreten.
Häufig werden Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht. Sie besagt, innerhalb welcher Zeit ein Online-Kunde die Ware zurückgeben darf. Bei einer Umfrage des Online-Marktplatzes eBay hatten vor kurzem sechs von zehn Händlern angegeben, dass sie in den vergangenen drei Jahren abgemahnt wurden.
Für private Nutzer wurden die Kosten für Abmahnungen in bestimmten Fällen bereits begrenzt. So können Anwälte bei der ersten Aufforderung, die Verletzung von Urheberrechten einzustellen, in der Regel nur noch 100 Euro veranschlagen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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