Grundrecht auf Breitband-Anschluss wird EU-Thema

Recht, Politik & EU Das Recht auf einen Breitbandzugang könnte schon bald für jeden EU-Bürger gelten. Die EU-Kommission erwägt, eine bereits länger bestehende Richtlinie zur Telekommunikations-Versorgung entsprechend auszubauen. Bisher sind die Telekommunikationsunternehmen in den Mitgliedsstaaten verpflichtet, allen Menschen zumindest einen Telefonanschluss bereitstellen zu können, über den auch eine Dial-up-Einwahl ins Internet möglich ist. Nun soll diese Regelung auf einen Breitband-Anschluss erweitert werden.

Wie Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, in Brüssel mitteilte, suche man derzeit das Gespräch mit den Telekommunikationsunternehmen und Providern. Dabei soll diskutiert werden, wie sich eine entsprechende Regelung umsetzen lässt. Kroes zeigte sich zuversichtlich, dass eine entsprechend geänderte Richtlinie noch vor Jahresende auf den Weg gebracht werden kann.

"Während sich die Märkte und Technologien schnell verändern, ist es unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass niemand aus der digitalen Gesellschaft ausgeschlossen wird", sagte die EU-Kommissarin. Dabei gibt es eine Reihe von Festlegungen genau zu überprüfen.

So müsse die EU-Kommission nicht nur überlegen, ob Breitband überhaupt und wenn, dann mit welcher Geschwindigkeit, in die Richtlinie aufgenommen wird. Es gelte auch zu erwägen, ob die Provider zur vollen Übernahme der Kosten verpflichtet werden oder wie man mit öffentlichen Fördermitteln zum Breitband-Ausbau beitragen könne.
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