Grundrecht auf Breitband bald auch in Spanien
Bürger des Landes können dann das Recht geltend machen, einen Anschluss mit einer Download-Bandbreite von mindestens einem Megabit pro Sekunde zu einem von den Regulierungsstellen festgesetzten, angemessenen Preis zu erhalten - egal wo sie in Spanien leben.
Das berichtete das 'PCMag' unter Berufung auf den Industrieminister Miguel Sebastian. Die Regelung ist eine Erweiterung des bereits seit einiger Zeit bestehenden "Universal Service", einem vertraglichen Abkommen zwischen der Regierung und Telekommunikationsunternehmen.
In diesem verpflichten sich die Provider, ihre Preise für Telefonanschlüsse so zu gestalten, wie es sich aus den Betriebskosten ergibt. Der Vertrag schützt Nutzer auch davor, vom Netz getrennt zu werden, wenn sich ein Anbieter aus einer dünn besiedelten Region zurückzieht, weil ihm die Aktivitäten dort nicht genug Gewinn versprechen. Außerdem werden Anschlüsse für behinderte Menschen staatlich subventioniert.
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