Köhler unterschreibt Zugangserschwerungsgesetz
Es bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten, hieß es in einer Stellungnahme. Der Bundespräsident gehe davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.
Die Bundesregierung hatte erklärt, dass sie davon absehen will, den Ansatz von Internet-Sperren in Form von Stoppschildern weiter zu verfolgen. Statt dessen wolle man die gesetzlichen Vorgaben so weiterentwickeln, dass eine Löschung entsprechender Inhalte vorangetrieben wird.
In dem im vergangenen Jahr von der Großen Koalition verabschiedeten Gesetz ist das Löschen von illegalen Inhalten bereits als Primärweg enthalten. Erst wenn solche versuche scheinbar zu schwer würden, sollten die Netzsperren in Aktion treten.
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Christian Kahle
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