Entlassung wegen Großschreibung in E-Mails
Der Prozess zog sich einige Zeit hin, die Entlassung ereignete sich bereits im Dezember 2007. Durch das aktuelle Urteil kam der Fall aber erst jetzt an die Öffentlichkeit. Walkers Arbeitgeber warf seiner Beschäftigten damals provokatives Verhalten vor und sprach eine fristlose Kündigung aus, berichtete der 'New Zealand Herold'.
Ihr Vergehen: In E-Mails an andere Mitarbeiter schrieb sie regelmäßig komplette Passagen in Großbuchstaben. Einige Abschnitte wurden jeweils fett gedruckt und rot eingefärbt. Nach Ansicht ihres Arbeitgebers sorgte sie dadurch für Missstimmung in der Belegschaft, aus der es mehrere Beschwerden gegeben haben soll.
Das Gericht sah darin nun allerdings keinen Grund für eine fristlose Kündigung. Ihr ehemaliger Arbeitgeber muss ihr daher 6.000 Dollar Gehaltsausfall für den Zeitraum zahlen, bis sie einen neuen Job fand. Weiterhin sprach man ihr in dem Urteil 11.500 Dollar Schadensersatz für die Probleme zu, die der Entlassung folgten.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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