Britisches Jugendschutzgesetz offiziell ungültig
Wird in Großbritannien ein Film oder ein Videospiel, das eigentlich nur für Erwachsene freigegeben ist, an einen Minderjährigen verkauft, so macht sich der Angestellte dabei nicht strafbar. Der Video Recordings Act untersagt dieses Verhalten und sieht eine Prüfung durch das British Board of Film Classification vor.
Allerdings ist das Gesetz von 1984 nicht gültig. Es wurde von der Regierung Margaret Thatcher verabschiedet, allerdings ist es formal nie in Kraft getreten. Man hatte damals versäumt, das Gesetz bei der Europäischen Kommission zur Überprüfung einzureichen.
Derzeit laufende Prozesse auf Basis des Video Recordings Acts können nicht zu Ende gebracht werden und auch neue Verfahren dürfen nicht gestartet werden. Jedoch behalten die bereits gesprochenen Urteile Gültigkeit. Auch die Wirtschaft will sich weiterhin an das Gesetz halten. Die Überprüfung durch die EU soll nun nachgeholt werden, dauert jedoch mindestens drei Monate.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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