Hamburg: Gericht untersagt Vertrieb von Cheat-Bots
Hintergrund ist die Klage eines Unternehmens, das ein Online-Spiel anbietet. Internet-Nutzer können dieses kostenlos nutzen. Einnahmen erzielt die Firma ausschließlich dadurch, dass sie eine Reihe von Ergänzungen gegen eine Gebühr anbietet.
Auch der kostenpflichtige Bot, der im Internet angeboten wurde, kann diese Ergänzungen zur Verfügung stellen. Damit werde das Geschäft des Klägers auf unlautere Weise untergraben, teilte das Gericht in seiner Begründung zu der einstweiligen Verfügung mit.
Außerdem verleite die Cheat-Software die Nutzer zum Bruch der Geschäftsbedingungen, die den Einsatz von Zusatzprogrammen, Scripten oder sonstigen Hilfsmitteln eindeutig untersagen. Zuwiderhandlungen gegen das Vertriebsverbot belegte das Gericht mit einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
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