Pirate Bay: Gericht lehnt Befangenheitsvorwurf ab

Recht, Politik & EU Das Stockholmer Bezirksgericht hat den Vorwurf, dass der den Prozess gegen "The Pirate Bay" führende Richter Tomas Norström befangen sei, zurückgewiesen. Eine entsprechende Mitteilung ging an das Berufungsgericht. Damit sicherte sich der Richter die Unterstützung seiner Kollegen für seine Entscheidung, wonach die Betreiber des BitTorrent-Trackers zu Haft- und Geldstrafen verurteilt wurden. Das Berufungsgericht muss nun die Darstellung beider Seiten abwägen und eine eigene Entscheidung treffen.

Der Anwalt der Pirate Bay-Betreiber hatte den Befangenheitsantrag kurz nach der Urteilsverkündung eingereicht. Er basiert auf Recherchen des Radiosenders Sveriges Radio P3, nach denen Norström Mitglied in zwei Organisationen ist, die an der Seite der Medienbranche für den Schutz von Urheberrechten kämpfen.

Wie es in der Stellungnahme des Bezirksgerichtes heißt, sei Norström Mitglied in den Organisationen geworden, um tiefgehender über die Problematik informiert zu sein. Entgegen der Darstellung der Verteidiger soll der Richter auch nicht gezielt, sondern - wie es das Gesetz verlangt - zufällig für die Prozessführung ausgewählt worden sein.
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