Informatik-Verband wendet sich gegen Netzsperren
Stattdessen fordert sie die Strafverfolgungsbehörden in einer heute veröffentlichten Stellungnahme nachdrücklich auf, Straftäter gemäß § 184 b des Strafgesetzbuches (StGB) "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften" wirksam zu verfolgen.
Bereits heute verfolgen Staatsanwaltschaften - wie sie Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Kinderpornographie Halle - Straftäter und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Ordnungsbehörden gehen gegen einschlägige Diensteanbieter und gegen den Host-Provider vor und lassen Webseiten - auch im Ausland - sperren, hieß es.
Zusätzlich will die Bundesregierung in Zukunft allerdings darüber hinaus kommerzielle Internet Service Provider (ISP) mit mindestens 10.000 Teilnehmern verpflichten, "geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, die in einer Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren".
Es reiche keinesfalls aus, den Zugriff auf pädophile Inhalte im Internet zu erschweren, so die GI. Vielmehr müsse von vornherein verhindert werden, dass solche Inhalte überhaupt erstellt und dann auch noch veröffentlicht oder weitergegeben werden. Sperrungen bewirken nicht, dass diejenigen, die Verbrechen an Kindern begehen, gefasst und verurteilt werden. Dies können nur Polizei und Staatsanwaltschaften erreichen.
Die Gesellschaft räumt zwar ein, dass Sperren durchaus helfen können, gegen bestimmte Inhalte im Netz vorzugehen. Die Weitergabe kinderpornografischer Inhalte erfolge aber kaum über Webseiten, Tatsächlich könne im Internet in der Regel nicht direkt auf Kinderpornographie zugegriffen werden; vielmehr sind die Adressen nur Eingeweihten bekannt und zugegriffen werden könne nur in geschlossenen Benutzergruppen und über Peer-to-Peer-Netzwerke.
"Eine Sperrung behördenbekannter Server durch das BKA hat also eine reine Alibifunktion und lenkt von der tatsächlich unzureichenden Strafverfolgung der Täter nur ab - zumal diese Sperrungen bisher ja schon durch die Staatsanwaltschaften und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angeordnet werden können", so die GI weiter.
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