SPD: Netzsperren-Gesetzentwurf wird überarbeitet
Das erklärten die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien Monika Griefahn und der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann. Dies betrifft zum Beispiel die Frage, ob die Netzsperren im Telemediengesetz richtig aufgehoben sind.
Hinzu müsse eine datenschutzrechtliche und verfahrensrechtliche Absicherung kommen. "Hierzu gehören aus unserer Sicht die gerichtliche Kontrolle der BKA-Sperrliste sowie die Klärung der Problematik im Zusammenhang mit der Weitergabe der Daten an Strafverfolgungsbehörden. In diesen Punkten sind wir für Änderungen am Gesetzentwurf", erklärten die Politiker.
"Für die SPD-Fraktion stellen wir in aller Deutlichkeit fest, dass wir - so wie im Übrigen alle Sachverständigen - eine Ausweitung der Internetsperren auf andere Straftatbestände ablehnen", hieß es.
Im Anschluss an die Sitzung betonten sie, wie wichtig und notwendig es gewesen sei, dass die SPD-Bundestagsfraktion auf der Durchführung einer solchen Anhörung zu so einem komplexen Gesetzgebungsverfahren bestanden habe. Die überwiegende Mehrheit der geladenen Sachverständigen sei sich in den folgenden Punkten weitgehend einig gewesen:
Der wirksame Kampf gegen Kinderpornografie erfordere eine Vielzahl von Maßnahmen. "Fast alle meinen, in diesem Rahmen könne die Sperrung von kinderpornografischen Internetseiten unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Maßnahme sein", berichteten Griefahn und Dörmann. Die Sperre könne umgangen werden, deshalb sei es richtig, dass der Gesetzentwurf lediglich von einer Erschwerung spreche.
Keiner der geladenen Sachverständigen habe die Auffassung vertreten, dass prinzipielle Gründe von vornherein gegen Internetsperren gegen Kinderpornografie sprechen. Entscheidend sei aber, dass der Gesetzentwurf bezüglich Rechtsstaatlichkeit des Vorhabens und der Effektivität der Sperrungen kinderpornografischer Inhalten auf ausländischen Servern noch erheblich überarbeitet werden muss.
Hinzu müsse eine datenschutzrechtliche und verfahrensrechtliche Absicherung kommen. "Hierzu gehören aus unserer Sicht die gerichtliche Kontrolle der BKA-Sperrliste sowie die Klärung der Problematik im Zusammenhang mit der Weitergabe der Daten an Strafverfolgungsbehörden. In diesen Punkten sind wir für Änderungen am Gesetzentwurf", erklärten die Politiker.
"Für die SPD-Fraktion stellen wir in aller Deutlichkeit fest, dass wir - so wie im Übrigen alle Sachverständigen - eine Ausweitung der Internetsperren auf andere Straftatbestände ablehnen", hieß es.
Im Anschluss an die Sitzung betonten sie, wie wichtig und notwendig es gewesen sei, dass die SPD-Bundestagsfraktion auf der Durchführung einer solchen Anhörung zu so einem komplexen Gesetzgebungsverfahren bestanden habe. Die überwiegende Mehrheit der geladenen Sachverständigen sei sich in den folgenden Punkten weitgehend einig gewesen:
Der wirksame Kampf gegen Kinderpornografie erfordere eine Vielzahl von Maßnahmen. "Fast alle meinen, in diesem Rahmen könne die Sperrung von kinderpornografischen Internetseiten unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Maßnahme sein", berichteten Griefahn und Dörmann. Die Sperre könne umgangen werden, deshalb sei es richtig, dass der Gesetzentwurf lediglich von einer Erschwerung spreche.
Keiner der geladenen Sachverständigen habe die Auffassung vertreten, dass prinzipielle Gründe von vornherein gegen Internetsperren gegen Kinderpornografie sprechen. Entscheidend sei aber, dass der Gesetzentwurf bezüglich Rechtsstaatlichkeit des Vorhabens und der Effektivität der Sperrungen kinderpornografischer Inhalten auf ausländischen Servern noch erheblich überarbeitet werden muss.
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