Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für reine Arbeits-PCs
Ein Anwalt hatte vor einiger Zeit gegen einen Gebührenbescheid des Südwestrundfunks (SWR) geklagt. Er führte aus, dass er seinen PC ausschließlich für das Verfassen von Briefen und die Recherche in Rechtsdatenbanken nutze, nicht aber als Empfänger für Inhalte öffentlich-rechtlicher Medien.
Nachdem ihm die erste Instanz darin Recht gab, sah dies das Oberverwaltungsgericht nun anders. Es berief sich darauf, dass die gesetzliche Regelung die Gebührenpflicht nicht vom tatsächlichen Nutzungsverhalten abhängig macht.
Demnach genügt es bereits, ein Gerät nur bereitzuhalten, das theoretisch für den Empfang entsprechender Inhalte geeignet ist. Die Klage wurde damit abgewiesen. Das Urteil wird voraussichtlich auch beispielhaften Charakter für verschiedene andere Verfahren haben, in denen die Gerichte bisher höchst unterschiedliche Urteile fällten.
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Christian Kahle
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