GEZ: Gericht kippt Gebührenbescheid für Firmen-PC
Harald Simon hatte gegen den Gebührenbescheid Klage eingereicht. Darin führte er aus, dass er seinen internetfähigen Rechner ausschließlich zum arbeiten nutzt und dabei keine Rundfunkangebote abrufe. Die Erhebung von Rundfunkgebühren auf diesen Rechner sei damit willkürlich.
Dem gab der Richter statt. In der Urteilsbegründung heißt es, dass es "keine tragfähige Rechtsgrundlage" für die Forderungen der GEZ gegenüber diesem Nutzer gebe. Insbesondere außerhalb des privaten Nutzungsrahmens fehle einem PC die Zweckbestimmung als Rundfunkempfangsgerät.
Das Gericht kritisierte in der Urteilsbegründung auch den Gesetzgeber. Dieser habe den Sachverhalt angesichts dessen, dass Computer nicht an sich dem Zweck des Rundfunkempfangs dienen, nicht ausreichend konkretisiert und Befreiungen von der Gebührenpflicht zugelassen.
Im vorliegenden Fall hätte man demnach außerdem ohnehin zugunsten des Nutzers urteilen müssen, hieß es weiter. Dieser habe auf dem gleichen Grundstück bereits seine privaten Geräte bei der GEZ angemeldet. Die Gebührenerhebung im heimischen Büro benachteilige Kleingewerbetreibende gegenüber größeren Firmen, die für ihr gesamtes Gelände nur eine Gebühr zahlen müssen, unverhältnismäßig.
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Christian Kahle
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