Apple: Wer der Werbung glaubt, ist selber schuld
Der Elektronikhersteller muss sich derzeit mit der Beschwerde des 70-Jährigen Amerikaners William Gillis auseinander setzen, der dem Unternehmen vorwirft, die Kunden mit seinen Versprechungen in der iPhone-Werbung zu täuschen.
Gillis hatte Klage eingereicht, weil die von Apple in der Werbung für das iPhone 3G verwendeten Slogans seiner Auffassung nach falsche Behauptungen darstellen. Apple hatte das Gerät sinngemäß mit "Doppelt so schnell. Halber Preis" beworben.
Außerdem soll das Telefon nicht die versprochene Leistung bieten. Gillis bemängelt in seiner Klage unter anderem Verbindungsabbrüche und Probleme bei der 3G-Konnektivität. Apple behauptet nun, dass die Werbesprüche von vornherein nicht als Fakten betrachtet werden sollten.
In einer Stellungnahme des Unternehmens zu dem Verfahren heißt es, dass die Ansprüche der Klagenden hinfällig seien, weil die angeblich irreführenden Behauptungen solcher Natur waren, dass jeder vernünftige Mensch sich niemals auf sie als Fakten verlassen oder sie als solche missverstanden haben könnte.
Apples Anwälte argumentieren also, dass der Hersteller keinesfalls falsche Fakten verbreitet habe. Es sei von vernünftigen Personen von vornherein angeblich nicht zu erwarten, dass sie den Angaben aus der Werbung Glauben schenken.
Die Werbesprüche sollen also Behauptungen sein, die nicht objektiver, sondern subjektiver Art sind. Diese Art der Werbung bezeichnet man in der Branche als "Puffing".
Gillis hatte Klage eingereicht, weil die von Apple in der Werbung für das iPhone 3G verwendeten Slogans seiner Auffassung nach falsche Behauptungen darstellen. Apple hatte das Gerät sinngemäß mit "Doppelt so schnell. Halber Preis" beworben.
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Apples Anwälte argumentieren also, dass der Hersteller keinesfalls falsche Fakten verbreitet habe. Es sei von vernünftigen Personen von vornherein angeblich nicht zu erwarten, dass sie den Angaben aus der Werbung Glauben schenken.
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