Neues Urheberrecht beschäftigt Gerichte noch Jahre
Die Musikindustrie kann dann beispielsweise direkt bei T-Online anfragen, welche Person sich hinter einer bestimmten IP-Adresse verbirgt. "Das neue Gesetz wird den Plattenfirmen nichts nützen", so der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Der neue Auskunftsanspruch gilt erst bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses und nur dann, wenn die Urheberrechtsverletzung ein gewerbliches Ausmaß erreicht hat.
"Gerade das ist bei den Tauschbörsen aber normalerweise nicht der Fall. Hier findet der Tausch von Kinderzimmer zu Kinderzimmer statt", erklärt Solmecke, der über 2.000 Mandanten gegen die Rechteindustrie vertritt. "Nur in den wenigsten Fällen wird überhaupt ein gewerbliches Ausmaß gegeben sein."
Hinzu tritt die Schwierigkeit, einen richterlichen Beschluss zu erwirken, bevor die Verbindungsdaten von den Providern gelöscht wurden. Gewöhnliche Rechnungsinformationen werden meist bereits nach einigen Tagen gelöscht. Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden, dürfen hingegen nicht herausgegeben werden.
Eine weitere Hürde für die Rechteindustrie werden die Gerichtskosten in Höhe 200 Euro darstellen, so der Anwalt. Noch ist unklar, ob diese Gebühren pro IP-Adresse oder pro Liste mit mehreren tausend IP-Adressen gezahlt werden müssen. Bei einer Berechnung pro IP-Adresse könnten sich die Abmahnungen, für die dem betroffenen Nutzer nur noch 100 Euro in Rechnung gestellt werden dürfen, schnell als unwirtschaftlich herausstellen.
Bisher konnten die Auskunftserteilungskosten auf die ermittelnden Staatsanwaltschaften abgewälzt werden. Die haben aber jüngst beschlossen, nur noch zu ermitteln, wenn mindestens 3.000 Lieder getauscht worden sind. Allerdings ist in dem neuen Gesetz vieles noch sehr ungenau geregelt und muss über Präzedenzurteile genauer gefasst werden. "Mit dem neuen Gesetz wird zumindest eins erreicht: Das Thema Filesharing wird die deutschen Gerichte noch mehrere Jahre auf Trab halten", sagte Solmecke.
"Gerade das ist bei den Tauschbörsen aber normalerweise nicht der Fall. Hier findet der Tausch von Kinderzimmer zu Kinderzimmer statt", erklärt Solmecke, der über 2.000 Mandanten gegen die Rechteindustrie vertritt. "Nur in den wenigsten Fällen wird überhaupt ein gewerbliches Ausmaß gegeben sein."
Hinzu tritt die Schwierigkeit, einen richterlichen Beschluss zu erwirken, bevor die Verbindungsdaten von den Providern gelöscht wurden. Gewöhnliche Rechnungsinformationen werden meist bereits nach einigen Tagen gelöscht. Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden, dürfen hingegen nicht herausgegeben werden.
Eine weitere Hürde für die Rechteindustrie werden die Gerichtskosten in Höhe 200 Euro darstellen, so der Anwalt. Noch ist unklar, ob diese Gebühren pro IP-Adresse oder pro Liste mit mehreren tausend IP-Adressen gezahlt werden müssen. Bei einer Berechnung pro IP-Adresse könnten sich die Abmahnungen, für die dem betroffenen Nutzer nur noch 100 Euro in Rechnung gestellt werden dürfen, schnell als unwirtschaftlich herausstellen.
Bisher konnten die Auskunftserteilungskosten auf die ermittelnden Staatsanwaltschaften abgewälzt werden. Die haben aber jüngst beschlossen, nur noch zu ermitteln, wenn mindestens 3.000 Lieder getauscht worden sind. Allerdings ist in dem neuen Gesetz vieles noch sehr ungenau geregelt und muss über Präzedenzurteile genauer gefasst werden. "Mit dem neuen Gesetz wird zumindest eins erreicht: Das Thema Filesharing wird die deutschen Gerichte noch mehrere Jahre auf Trab halten", sagte Solmecke.
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