Urteil: Banken haften für Schäden durch Phishing

Spam & Phishing Immer mehr Personen regeln ihre Bankgeschäfte online. Dadurch steigt auch die Anzahl der potentiellen Phishing-Opfer. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Wiesloch, müssen jedoch nicht die Opfer für Schäden durch Phishing haften. Nach dem Urteil werden stattdessen die Banken stärker in die Verantwortung genommen. In dem verhandelten Fall wollte die Ehefrau eines Online-Banking-Kunden Überweisungen von zu Hause aus durchführen. Während der Überweisung fing der Bildschirm zu flackern an und wurde kurz dunkel, was die Dame als technischen Fehler deutete.

Schließlich fuhr sie mit ihren Überweisungen fort und gab PIN- und TAN-Nummer ein. Nur wenige Tage später kam ein Anruf der Bank, in der das Ehepaar über die Abbuchung von 4.000 Euro im Rahmen einer eBay-Auktion informiert wurde - eine Überweisung die jedoch nicht vom Ehepaar durchgeführt wurde. Nach einer Überprüfung des Computers kam heraus, dass dieser trotz Antiviren-Programm mit 14 Schadprogrammen verseucht war.

wie das Amtsgericht entschied, muss die Bank für den Schaden in Höhe von 4.000 Euro aufkommen, da die Überweisung nicht vom Kunden selbst stammte. "Das Fälschungsrisiko des Überweisungsauftrags trägt die Bank", so das Gericht. Hätte die Familie keine Virenschutz-Software installiert, hätte sie vermutlich selbst für den Schaden haften müssen.
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