Autofahrer gehen gegen Kennzeichenabgleich vor
Die beiden Länder weigern sich bisher, die Überwachung auf den Autobahnen einzustellen. Die Kennzeichen werden von den Mautbrücken automatisch erfasst. Datenschützer fordern, dass alle Daten, die man nicht für Abrechnungszwecke benötigt, sofort wieder gelöscht werden.
Bereits im März wurde der Abgleich mit der Fahndungsdatenbank in Hessen und Schleswig-Holstein von Gerichten für Verfassungswidrig erklärt. Alle anderen Bundesländer außer Bayern und Niedersachsen setzten daraufhin die Überwachung aus, ohne jeweils separate Urteile abzuwarten.
Ein Kläger in Niedersachsen reichte nun eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. In dieser führt er aus, dass zu befürchten sei, dass die erfassten Daten auch zur Ermittlung bei vermeintlichen minderschweren Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten herangezogen werden.
In seinem konkreten Fall geht es dabei um mutmaßliche Verstöße gegen den Meisterzwang. Er sei Handwerker im Reisegewerbe, kann also auch ohne Meistertitel selbstständig tätig sein. Viele Kollegen hätten aber bereits unter Verfahren zu leiden, in denen ihnen vorgeworfen wird, nur zum Schein keinen festen Handwerksbetrieb zu unterhalten. Er befürchtet nun, dass seine Bewegungsprofile entsprechend ausgewertet werden könnten, obwohl vom Gesetzgeber ausschließlich die Verwendung bei schweren Straftaten vorgesehen ist.
Auch ein Autofahrer aus Bayern zieht in Karlsruhe vor Gericht. Er beruft sich darauf, dass auch die Einwohner Bayerns die gleichen Grundrechte wie Bürger anderer Länder hätten.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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