Heise wegen Link-Verbots vor Verfassungsgericht
Entgegen den Beschuldigungen des Musikindustrieverband IFPI, der Artikel auf heise.de gebe mehr oder weniger eine Anleitung zum Raubkopieren von geschützten Medien, behauptet der Verlag selbst, dass die News nicht darauf abziele, Nutzer zum Begehen einer Straftat zu motivieren, sondern lediglich über eine neue Version berichte. Ein Text auf Slysoft.com aber gibt an, dass auch drei andere Kopierschutzmechanismen ausgehebelt werden.Obwohl acht Firmen, tätig in der Musikindustrie, eine Zurücknahme des Artikels forderten, wurde (vorerst) nur die Setzung des Links verboten. Die von beiden Parteien gestellten Berufungsanträge wurden schließlich am 28. Juli 2005 zurückgewiesen. Das Gericht habe keine Werbung, Anpreisung oder Aufforderung zur Nutzung im Artikel gefunden, nur der Link zu dem verbotenen Inhalten der Slysoft-Präsenz gab zu Beanstandungen Anlass.
In Anbetracht der allgemeinen Pressefreiheit sieht der Heise Verlag jedoch keinen Verstoß gegen den vom Gericht genannten Paragraphen 95a UrhG, da Hyperlinks "essenziell für Texte im WWW" sind. Die Pressefreiheit würde eingeschränkt werden, da Verfasser einer News stets die Korrektheit und Zulässigkeit von externen Angeboten überprüfen müssten. Die Beschwerde seitens Heise muss bis zum 12. September 2005 eingelegt werden.
Link: Dokumentation über das bisherige Verfahren
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