Weitere Verschärfung des Jugendschutzes geplant
So soll die Kennzeichnungspflicht mit einer Altersfreigabe zukünftig auch für Filme oder Spiele gelten, die ausschließlich über das Internet angeboten werden. Bisher war dies in den entsprechenden Gesetzen nicht eindeutig festgehalten.
Jugendgefährdende Inhalte sollen außerdem nur noch in geschlossenen Benutzergruppen zugänglich gemacht werden dürfen. Die Anbieter müssen mit passenden Altersverifikationssystemen (AVS) sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugriff erhalten.
Dementsprechend ist auch eine gesetzliche Bestimmung zur Anerkennung von AVS geplant. Dabei will man sich auf die bestehende Rechtsprechung stützen. Hier ist es beispielsweise zukünftig auch möglich, Filtersysteme auf Seiten der Anwender zuzulassen. Dazu gehören beispielsweise Smartcard-gestützte Decoder.
Bisher gab die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) lediglich eine Einschätzung über die mögliche Rechtmäßigkeit von AVS ab. Die letzte Entscheidung lag im Falle einer Klage bei den Gerichten.
Die Familienminister verständigten sich außerdem auf eine Weiterführung der Finanzierung von Jugendschutz.net bis Ende 2012. Geplant ist ferner eine eindeutige Regelung über den Aufenthalt Minderjähriger in gewerblichen Internet-Cafes.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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