Bundesrat billigt schärferes Gesetz zu "Killerspielen"
Die Neufassung des Gesetzes sieht beispielsweise eine größte Angabe der Altersbeschränkung auf den Verkaufspackungen vor. Die Angaben sollen dadurch auch bei einem flüchtigen Blick sofort ins Auge springen. Außerdem werden erweiterte Kriterien angelegt, wann Filme und Spiele auf dem Index für jugendgefährdende Produkte landen.
Im ursprünglichen Entwurf des Gesetzes wurde auch der Einsatz von Minderjährigen als Test-Käufer geregelt. Jugendliche sollten im Auftrag der Behörden prüfen, ob Händler die Altersbeschränkungen beim Verkauf berücksichtigen. Dies musste nach Protesten der Opposition aber gestrichen werden.
In einem weiteren Schritt soll nun der Jugendschutz im Internet verbessert werden. Online können bisher viele Regelungen noch unterlaufen werden. Bestehende Lücken soll eine neue Gesetzesinitiative schließen.
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