Geld für Windows-Lizenz muss erstattet werden

Recht, Politik & EU Ein französisches Gericht hat am 30. April entschieden, dass der PC-Hersteller Asus die Kosten für eine Windows-Lizenz erstatten muss, wenn der Käufer eines Komplett-PCs dies verlangt. Dabei handelt es sich um das vierte derartige Urteil in Frankreich. Der Großteil der verkauften Rechner kommt bereits seit Jahren mit einem vorinstallierten Windows daher. Die Dominanz des Betriebssystems aus dem Hause Redmond ist darauf zurückzuführen. In den Lizenzbestimmungen von Microsoft heißt es, dass die Lizenz gegen Erstattung der Lizenzkosten zurückgenommen wird. In der Praxis scheitert man allerdings fast immer beim PC-Hersteller.

Ein Franzose hat deshalb bei einem Gericht in der Stadt Caen Klage eingereicht. Er verlangte die Erstattung der Lizenzkosten, da er einen Computer ohne vorinstalliertes Betriebssystem erwerben wollte. Das gewünschte Modell war allerdings nur zusammen mit Windows erhältlich. Das Gericht gab ihm Recht und verurteile Asus zur Rückerstattung des Betrages.

In dem Urteil wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Kunde das Recht und die Freiheit hat, jede beliebige Software auf einem Computer zu installieren, auch wenn dies nicht vom PC-Hersteller vorgesehen ist.
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