Geld für Windows-Lizenz muss erstattet werden

Ein Franzose hat deshalb bei einem Gericht in der Stadt Caen Klage eingereicht. Er verlangte die Erstattung der Lizenzkosten, da er einen Computer ohne vorinstalliertes Betriebssystem erwerben wollte. Das gewünschte Modell war allerdings nur zusammen mit Windows erhältlich. Das Gericht gab ihm Recht und verurteile Asus zur Rückerstattung des Betrages.
In dem Urteil wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Kunde das Recht und die Freiheit hat, jede beliebige Software auf einem Computer zu installieren, auch wenn dies nicht vom PC-Hersteller vorgesehen ist.
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Michael Diestelberg
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